Räumen und Streuen: Stadt Sundern informiert über Winterdienst-Regeln

Die Tech­ni­schen Diens­te der Stadt Sun­dern sind mit Beginn der kal­ten Jah­res­zeit im Ein­satz, um Stra­ßen und Wege für alle Ver­kehrs­teil­neh­men­den sicher zu hal­ten. (Foto: Stadt Sundern)

Sun­dern. Mit der kal­ten Jah­res­zeit steht auch der Win­ter­dienst in der Stadt im Fokus. Die Tech­ni­schen Diens­te der Stadt Sun­dern sind für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sowie Ver­kehrs­teil­neh­men­de im Einsatz.

Räum- und Streupflicht

Um bei den win­ter­li­chen Bedin­gun­gen den Fuß- und Fahr­zeug­ver­kehr abzu­si­chern, gibt es auch im Stadt­ge­biet Sun­dern eine Auf­ga­ben­ver­tei­lung zwi­schen der Stadt­ver­wal­tung und den Bür­ge­rin­nen und Bür­gern. Die Mit­ar­bei­ten­den der Tech­ni­schen Diens­te sowie exter­ne Win­ter­dienst­leis­ter befrei­en die Fahr­bah­nen nach den gesetz­li­chen Vor­ga­ben und die Grund­stücks­ei­gen­tü­me­rin­nen und Grund­stücks­ei­gen­tü­mer sind für die Geh­weg­ab­schnit­te vor ihren jewei­li­gen Grund­stü­cken zustän­dig. Dies ist in der Stra­ßen­rei­ni­gungs­sat­zung der Stadt Sun­dern geregelt.

Die Räum- und Streu­pflicht besteht an Wochen­ta­gen ab 7.00 Uhr, an Sonn- und Fei­er­ta­gen ab 9.00 Uhr und bis abends jeweils 20.00 Uhr. Es sei aber auch der Hin­weis gestat­tet, dass es sich bei Nicht­be­ach­tung der Räum­pflicht um Ord­nungs­wid­rig­kei­ten handelt.

Allgemeine Informationen zum Winterdienst im Stadtgebiet Sundern

Nach dem Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­setz NRW ergibt sich inner­halb geschlos­se­ner Orts­la­gen die Zustän­dig­keit zum Win­ter­dienst für die Stadt Sun­dern. Für die ver­kehrs­wich­ti­gen Stra­ßen außer­halb der geschlos­se­nen Orts­la­gen obliegt die Ver­ant­wor­tung den jewei­li­gen Stra­ßen­bau­last­trä­gern, d.h. dem Hoch­sauer­land­kreis bei Kreis­stra­ßen bzw. dem Lan­des­be­trieb Stra­ßen NRW bei Lan­des- und Bundesstraßen.

Der kom­mu­na­le Win­ter­dienst ori­en­tiert sich an diver­sen Urtei­len des Bun­des­ge­richts­ho­fes, wel­che die „Streu­pflicht ledig­lich an gefähr­li­chen und ver­kehrs­wich­ti­gen Stel­len der Fahr­bah­nen“ beschreibt. Das bedeu­tet, das ins­be­son­de­re ver­kehrs­rei­che Durch­gangs­stra­ßen sowie inner­ört­li­che Haupt­ver­kehrs­stra­ßen und gleich­zei­tig gefähr­li­che Stel­len der Stra­ßen­füh­rung z.B. schar­fe unüber­sicht­li­che Kur­ven, beson­ders star­ke Gefäll­stre­cken und unüber­sicht­li­che Kreu­zun­gen von Schnee und Eis befreit wer­den müssen.

Grund­sätz­lich ver­sucht die Stadt Sun­dern unter Mit­hil­fe der exter­nen Win­ter­dienst­leis­tern den Win­ter­dienst über die gesetz­lich gefor­der­ten Min­dest­an­for­de­run­gen hin­aus zu erbrin­gen, damit ein mög­lichst rei­bungs­lo­ser Ver­kehrs­ab­lauf gewähr­leis­tet ist. Daher erfolgt der Win­ter­dienst prioritätenorientiert.

Im Stadtgebiet Sundern erfolgt der Winterdienst unter folgenden Prioritäten:

Prio­ri­tät 1: Haupt­ver­kehrs­stra­ßen, Kreu­zun­gen, Gefäll­stre­cken sowie wich­ti­ge Geh­we­ge und Treppen

Prio­ri­tät 2: Ver­bin­dungs­stra­ßen und ‑wege

Prio­ri­tät 3: Wohn­stra­ßen, Anlie­ger­stra­ßen und übri­ge Verkehrsflächen

Rad­we­ge wer­den nur geräumt soweit die­se im Rah­men der übri­gen Win­ter­dienst­ar­bei­ten ohne gro­ßen Auf­wand inte­griert wer­den kön­nen. Land­wirt­schaft­li­che Wirt­schafts- und Wald­we­ge, außer­halb lie­gen­de Ver­bin­dungs­we­ge und Stra­ßen, wel­che ledig­lich eine was­ser­ge­bun­de­ne Ober­flä­che auf­wei­sen unter­lie­gen nicht dem städ­ti­schen Win­ter­dienst. Hier­zu zäh­len z.B. außer­halb lie­gen­de Stra­ßen zu Fried­hö­fen oder außer­halb lie­gen­de Höfe.

„Wich­tig ist der Stadt eben­falls ein ange­mes­se­ner Ein­satz der Streu­mit­tel. Gera­de unter den öko­lo­gi­schen Gesichts­punk­ten im Rah­men des Umwelt­schut­zes“, sagt Oli­ver Lan­ge, Lei­ter der Tech­ni­schen Diens­te der Stadt Sundern.

Wichtige Hinweise

Das schnel­le Durch­kom­men der Win­ter­dienst­fahr­zeu­ge soll­te jeder­zeit ermög­licht wer­den. Lei­der erschwe­ren falsch gepark­te Fahr­zeu­ge häu­fig die Winterdiensträumung.

Grund­sätz­lich ist erhöh­te Vor­sicht im Stra­ßen­ver­kehr gebo­ten, um die Unfall­ge­fahr zu ver­rin­gern. Alle Ver­kehrs­teil­neh­men­den soll­ten mög­lichst nur die geräum­ten und gestreu­ten Stra­ßen nutzen.

Soll­te der Stra­ßen­rei­ni­gungs- und Win­ter­dienst­pflicht auf­grund des Lebens­al­ters, Gesund­heits­zu­stands sowie beruf­li­chen oder urlaubs­be­ding­ten Abwe­sen­hei­ten nicht nach­ge­kom­men wer­den kön­nen, müs­sen Drit­te mit der Rei­ni­gung beauf­tragt werden.

Die Stadt Sun­dern bit­tet alle Mit­bür­ge­rin­nen und Mit­bür­ger um ein gutes Mit­ein­an­der und gegen­sei­ti­ge Rück­sicht­nah­me. Denn es freu­en sich alle über gut geräum­te und gestreu­te Gehwege.

 

 

 

 

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