Arnsberg. Im Rathaus ist die Offenlegung von Bebauungsplanentwürfen angelaufen. Beim Fachdienst Stadt- und Verkehrsplanung im Rathaus der Stadt Arnsberg, Rathausplatz 1, können Stellungnahmen zu den einzelnen Bauleitplanentwürfen in dem jeweiligen Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen.
- Bis einschließlich 31. Juli 2017 liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes NH 144 „Kapellenstraße“ auf seine geänderten und ergänzten Teile beschränkt im Zimmer 514 öffentlich aus. Stellungnahmen können dort bis zum 31. Juli vorgebracht werden. Hintergrund dieses Planverfahrens ist die Absicht eines Investors, hinter dem „Kolpinghaus“ ein Wohnhaus mit 20 Wohnungen zu errichten.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes NH 124 „Bahnhof Neheim-Hüsten“, der Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und dazugehörige Unterlagen (z. B. die Begründungen und der Umweltbericht) liegen bis einschließlich zum 11. August im Zimmer 514 öffentlich aus. Mit diesen Planverfahren wird das Ziel verfolgt, im Umfeld des Bahnhofs Neheim-Hüsten die Voraussetzungen für die Umwandlung von nicht mehr für Eisenbahnzwecke benötigte Flächen in Gewerbeflächen und zur Realisierung eines Park & Ride-Platzes zu schaffen
- Vom 19. Juli bis einschließlich zum 21. August werden zudem der Entwurf des Bebauungsplanes V 3 „Gut Nierhof I“, der Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie betreffende Unterlagen (z. B. Begründungen, Umweltbericht, Gutachten) im Zimmer 517 öffentlich ausgelegt. Diese Planverfahren sollen der Schaffung von dringend benötigten zusätzlichen Gewerbeflächen dienen, die nördlich der Wiedhofstraße in Voßwinkel entstehen würden.
Die Bauleitplanentwürfe sind auch im Internet unter www.arnsberg.de/stadtentwicklung über die Rubrik „Aktuelles“ zur Einsicht verfügbar.









