Neue Gebühren für Lebensmittelüberwachung

Hoch­sauer­land­kreis. Ab Juni kos­tet die Plan­kon­trol­le im Bereich der Lebens- und Fut­ter­mit­tel­über­wa­chung im Hoch­sauer­land­kreis Gebüh­ren. Mit einer Ver­ord­nung des Lan­des NRW vom 13. Mai 2016 wur­den zusätz­li­che Gebüh­ren ein­ge­führt. Neu ist, dass nun auch für plan­mä­ßi­ge Rou­ti­ne­kon­trol­len zur Über­wa­chung lebens- und fut­ter­mit­tel­recht­li­cher Vor­schrif­ten Gebüh­ren erho­ben wer­den. Bis­her waren nur die Kon­trol­len kos­ten­pflich­tig, die wegen Ver­stö­ßen not­wen­dig wurden.

Kreis­spre­cher Mar­tin Reu­ther: „Für Kon­trol­len bis zur Dau­er von einer Stun­de wer­den 57 Euro berech­net. Kon­trol­len, die län­ger andau­ern, sol­len zusätz­lich im Vier­tel­stun­den­takt abge­rech­net wer­den. Hin­zu kommt in allen Fäl­len eine pau­scha­le Weg­stre­cken­ent­schä­di­gung in Höhe von 20 Euro. Dem ent­spre­chend wird eine Kon­trol­le min­des­tens 77 Euro kosten.“

Für alle Betrie­be wird anhand einer Risi­ko­be­ur­tei­lung die Kon­troll­fre­quenz fest­ge­legt. Die Betrie­be kön­nen in einem gewis­sem Umfang die Häu­fig­keit der Kon­trol­len redu­zie­ren, indem sie bei­spiels­wei­se Rei­ni­gungs­plä­ne ein­hal­ten, Tem­pe­ra­tur­nach­wei­se füh­ren, das Per­so­nal regel­mä­ßig in Hygie­ne­fra­gen schu­len, die Räu­me bau­lich in gutem Zustand hal­ten. Betriebs­be­ra­tun­gen und die Ent­nah­me von Plan­pro­ben sind wei­ter­hin gebüh­ren­frei. Wie bis­her sind nur die Pro­ben kos­ten­pflich­tig, die auf­grund von Ver­stö­ßen ent­nom­men werden.

  • Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind auf der Home­page des Hoch­sauer­land­krei­ses unter dem Begriff „Lebens­mit­tel­über­wa­chung“ (For­mu­la­re und Infor­ma­tio­nen) zu finden.

Beitrag teilen

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

- Anzeige -
Anzeige
- Anzeige -

Kontakt zur Redaktion

redaktion@blickpunktASM.de