Nächtliche Schwertransporte für Windpark Sundern-Allendorf

Ab dem 21. August beginnt im Wind­park Sun­dern-Allen­dorf die Anlie­fe­rung der Groß­kom­po­nen­ten für fünf Wind­ener­gie­an­la­gen, dar­un­ter die 83 m lan­gen Rotor­blät­ter, die nachts trans­por­tiert wer­den, um den Stra­ßen­ver­kehr nicht zu beein­träch­ti­gen. (Foto: PNE-Gruppe)

Sundern/Allendorf. Ab dem 21. August, beginnt im Wind­park Sun­dern-Allen­dorf eine neue, sicht­ba­re Bau­pha­se: Zwi­schen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr wer­den die ers­ten Groß­kom­po­nen­ten für die fünf Wind­ener­gie­an­la­gen des Typs Nord­ex N163 ange­lie­fert. Zunächst wer­den die Stahl­turm­sek­tio­nen, Maschi­nen­häu­ser, Naben und Triebsträn­ge ange­lie­fert. Die Anlie­fe­rung erfolgt über die Auto­bahn A 46, Aus­fahrt Hüs­ten, und dann über die Bun­des­stra­ße B 229 wei­ter durch Hach­en, Sun­dern und Ame­cke zum Wind­park­ge­biet – auf einer ins­ge­samt rund 26 km lan­gen Trans­port­stre­cke. Auf­grund einer bevor­ste­hen­den Brü­cken­sa­nie­rung in der Gemein­de Ame­cke wer­den die Trans­por­te über den Ame­cker Sor­pe-Stau­damm und den Ame­cker Damm zurück zur Land­stra­ße L 686 fah­ren. West­lich der Orts­la­ge Ame­cke geht es dann über eine umfang­rei­che Alut­rack­pa­nel-Plat­ten­stra­ße in den Windpark.

Rotorblatt-Transporte mit Bladelifter

Die Anlie­fe­rung der 83 m lan­gen Rotor­blät­ter star­tet vor­aus­sicht­lich ab der 36. Kalen­der­wo­che 2025 eben­falls über die Auto­bahn­ab­fahrt Hüs­ten. Die Rotor­blät­ter wer­den zunächst zur Umla­de­flä­che hin­ter Müsche­de gebracht. Von dort aus geht es nach dem Umla­den auf einen soge­nann­ten Bla­de­lif­ter über Hach­en, Sun­dern und Ame­cke, den Ame­cker Sor­pe­damm und die Land­stra­ße L 686 wei­ter zum Wind­park­ge­biet – auf einer ins­ge­samt rund 19,5 km lan­gen Transportstrecke.

Bei dem Bla­de­lif­ter han­delt es sich um eine die­sel­hy­drau­lisch ange­trie­be­ne Schwer­last­ma­schi­ne (SPMT) mit einem Adap­ter, an dem das Rotor­blatt befes­tigt wird. Mit dem Adap­ter kann das 83 m lan­ge Rotor­blatt bis zu 60 Grad geneigt wer­den, sodass Hin­der­nis­se in den Orts­durch­fahr­ten Hach­en, Sun­dern und Ame­cke ein­fach umfah­ren wer­den kön­nen. Die­se spek­ta­ku­lä­ren Trans­por­te zei­gen eine beein­dru­cken­de tech­ni­sche Lösung für den siche­ren Trans­port und die Mon­ta­ge die­ser beson­ders emp­find­li­chen Bau­tei­le. Sie erfol­gen in den Nacht­stun­den von 22:00 bis 6:00 Uhr, um den Stra­ßen­ver­kehr nicht zu beeinträchtigen.

Über den genau­en Zeit­punkt und Ablauf der Rotor­blatt-Trans­por­te mit dem Bla­de­lif­ter wird PNE geson­dert infor­mie­ren. Die Trans­por­te aller Groß­kom­po­nen­ten der Wind­kraft­an­la­gen sind vor­aus­sicht­lich bis Ende Okto­ber 2025 geplant.

Infrastruktur für Errichtung und Transport geschaffen

Bereits im Vor­feld wur­den umfang­rei­che Infra­struk­tur­ar­bei­ten durch­ge­führt. Zwi­schen Sep­tem­ber 2024 und Juli 2025 ent­stan­den die Zuwe­gun­gen, Kran­stell­flä­chen sowie die Fun­da­men­te der Beton­tür­me an allen fünf WEA-Stand­or­ten. Auch die tem­po­rä­ren Zufahr­ten und Plat­ten­stra­ßen für die Schwer­trans­por­te wur­den vor­be­rei­tet und mit Alu-Track­pa­nels ver­se­hen. Der­zeit wird im Wind­park mit der Mon­ta­ge der Beton­tür­me begonnen.

Um spä­te­re Rück­bau- oder Instand­set­zungs­maß­nah­men fach­ge­recht abzu­si­chern, wur­de die Anlie­fe­rungs­stre­cke sowie der Zustand aller öffent­li­chen Stra­ßen, Feld- und Rad­we­ge ent­lang der Trans­port­rou­te im Vor­feld von einem unab­hän­gi­gen Gut­ach­ter geprüft und dokumentiert.

Die Errich­tung der Wind­ener­gie­an­la­gen wird vor­aus­sicht­lich Mit­te Sep­tem­ber 2025 begin­nen, abhän­gig vom Bau­fort­schritt und den Wit­te­rungs-bedin­gun­gen. Die Inbe­trieb­nah­me des Wind­parks ist für Ende des 4. Quar­tals 2025 vorgesehen.

Netzanbindung und ökologische Begleitmaßnahmen

Nach sei­ner Fer­tig­stel­lung wird der Wind­park über eine rund zehn km lan­ge Kabel­tras­se an das bereits im Bau befind­li­che neue Umspann­werk Lein­sche­de angeschlossen.

Im Rah­men der Pro­jekt­um­set­zung sind auch öko­lo­gi­sche Aus­gleichs­maß­nah­men vor­ge­se­hen, die größ­ten­teils bereits umge­setzt wur­den. Dar­über hin­aus ist eine Ersatz­auf­fors­tung für die im Wind­park zur Her­stel­lung von Kran­stell- und Mon­ta­ge­flä­chen gero­de­ten Wald­flä­chen vor­ge­se­hen. Die­se erfolgt nach abschlie­ßen­der Bewer­tung des erfor­der­li­chen Aus­gleichs in Abstim­mung mit der Unte­ren Naturschutzbehörde.

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: PNE-Grup­pe)

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