Der Städte- und Gemeindebund, der sich bereits mit einer Vielzahl von Anfragen zu diesem Thema befasst hat, weist auf die Rechtslage hin, dass es unzulässig sei, eine kostenlose Windeltonne oder einen kostenlosen Windelsack für Familien mit Kleinkindern oder für Familien mit pflegebedürftigen älteren Personen, die auf Einwegwindeln angewiesen sind, einzuführen und die Kosten dafür über die Abfallgebühren auf alle Abfallgebührenzahler abzuwälzen. Derjenige, der Einwegwindeln benutze, was ohne jeden Zweifel nachvollziehbar sei, müsse entsprechend der Abfallmenge auch zu Abfallgebühren herangezogen werden, weil alternativ auch die Möglichkeit bestünde, mit Blick auf die Abfallvermeidung waschbare Mehrwegwindeln aus Stoff zu benutzen. Eine Stadt oder Gemeinde sei verpflichtet, über die Abfallgebühr wirksame Anreize zur Abfallvermeidung und ‑verwertung für die gebührenpflichtigen Benutzer der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung zu setzen. Eine kostenlose Windeltonne oder ein kostenloser Windelsack für Familien mit Kleinkindern sei deshalb nur dann möglich, wenn die Kosten hierfür komplett über allgemeine Haushaltsmittel finanziert werden.










