Arnsberg. Ein Problem, das bei der Einführung der Biotonne und der Umstellung der schwarzen Restabfalltonne auf einen nur noch vierwöchigen Abfuhrturnus aufgetreten ist, haben die Technischen Dienste gelöst. In der Übergangszeit können die Arnsberger wegen der sich verzögernden Auslieferung der grünen Tonne kostenfrei blaue und schwarze Abfallsäcke neben die schwarze Tonne stellen, wenn diese voll ist. Für den Durchschnittshaushalt dürfte danach die Umstellung auf die halbierte Restmüllkapazität kein Problem mehr sein, da erhebliche Abfallmengen in die Biotonne wandern werden. Eine Problemgruppe sind allerdings Eltern mit Kleinkindern, bei denen durch die Verwendung von Einwegwindeln erhebliche Restmüllmengen anfallen. Denen bleibt nach momentaner Lage vielfach nur die Möglichkeit, von der kleinen 120-Liter-Restmülltonne auf die doppelt so große 240-Liter-Tonne umzusteigen, die dann aber auch fast doppelt so teuer ist – 258,22 Euro statt 144,83 Euro im Jahr.
Schwarz-Grün fordert „eine soziale Lösung“
„Eine soziale Lösung für Familien“ fordern deshalb jetzt die Ortsverbände der CDU und der Grünen. „Wie stellen fest, dass für BürgerInnen, in deren Haushalten Pflegebedürftige oder Windelkinder leben, die Abholungsfrequenz und die Größen der Müllbehältnisse nicht ausreichen,“ schreiben die Ratsmitglieder Verena Verspohl (Grüne) und Dirk Ufer (CDU) in einem gemeinsamen Antrag. Sie bitten die Stadtverwaltung, eine Lösung für diese speziellen Gruppen zu finden. Hierzu gebe es in anderen Gemeinden im HSK unterschiedliche Lösungsansätze. Diese sollten geprüft werden.
Windelsäcke dürfen nicht über allgemeine Gebühr finanziert werden
Der Städte- und Gemeindebund, der sich bereits mit einer Vielzahl von Anfragen zu diesem Thema befasst hat, weist auf die Rechtslage hin, dass es unzulässig sei, eine kostenlose Windeltonne oder einen kostenlosen Windelsack für Familien mit Kleinkindern oder für Familien mit pflegebedürftigen älteren Personen, die auf Einwegwindeln angewiesen sind, einzuführen und die Kosten dafür über die Abfallgebühren auf alle Abfallgebührenzahler abzuwälzen. Derjenige, der Einwegwindeln benutze, was ohne jeden Zweifel nachvollziehbar sei, müsse entsprechend der Abfallmenge auch zu Abfallgebühren herangezogen werden, weil alternativ auch die Möglichkeit bestünde, mit Blick auf die Abfallvermeidung waschbare Mehrwegwindeln aus Stoff zu benutzen. Eine Stadt oder Gemeinde sei verpflichtet, über die Abfallgebühr wirksame Anreize zur Abfallvermeidung und ‑verwertung für die gebührenpflichtigen Benutzer der kommunalen Abfallentsorgungseinrichtung zu setzen. Eine kostenlose Windeltonne oder ein kostenloser Windelsack für Familien mit Kleinkindern sei deshalb nur dann möglich, wenn die Kosten hierfür komplett über allgemeine Haushaltsmittel finanziert werden.