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Müll: Soziale Lösung für Pflegebedürftige und Windelkinder gefordert

Einwegwindeln dürfen nicht in die Biotonne. bei vielen Familien reicht aber die 120-Liter-Restmülltonne bei vierwöchigem Abfuhrturnus nicht mehr aus. (Foto: cookfly  / pixelio.de)
Ein­weg­win­deln dür­fen nicht in die Bio­ton­ne. Bei vie­len Fami­li­en reicht aber die 120-Liter-Rest­müll­ton­ne bei vier­wö­chi­gem Abfuhr­tur­nus nicht mehr aus. (Foto: cook­fly / pixelio.de)

Arns­berg. Ein Pro­blem, das bei der Ein­füh­rung der Bio­ton­ne und der Umstel­lung der schwar­zen Rest­ab­fall­ton­ne auf einen nur noch vier­wö­chi­gen Abfuhr­tur­nus auf­ge­tre­ten ist, haben die Tech­ni­schen Diens­te gelöst. In der Über­gangs­zeit kön­nen die Arns­ber­ger wegen der sich ver­zö­gern­den Aus­lie­fe­rung der grü­nen Ton­ne kos­ten­frei blaue und schwar­ze Abfall­sä­cke neben die schwar­ze Ton­ne stel­len, wenn die­se voll ist. Für den Durch­schnitts­haus­halt dürf­te danach die Umstel­lung auf die hal­bier­te Rest­müll­ka­pa­zi­tät kein Pro­blem mehr sein, da erheb­li­che Abfall­men­gen in die Bio­ton­ne wan­dern wer­den. Eine Pro­blem­grup­pe sind aller­dings Eltern mit Klein­kin­dern, bei denen durch die Ver­wen­dung von Ein­weg­win­deln erheb­li­che Rest­müll­men­gen anfal­len. Denen bleibt nach momen­ta­ner Lage viel­fach nur die Mög­lich­keit, von der klei­nen 120-Liter-Rest­müll­ton­ne auf die dop­pelt so gro­ße 240-Liter-Ton­ne umzu­stei­gen, die dann aber auch fast dop­pelt so teu­er ist – 258,22 Euro statt 144,83 Euro im Jahr.

Schwarz-Grün fordert „eine soziale Lösung“

„Eine sozia­le Lösung für Fami­li­en“ for­dern des­halb jetzt die Orts­ver­bän­de der CDU und der Grü­nen. „Wie stel­len fest, dass für Bür­ge­rIn­nen, in deren Haus­hal­ten Pfle­ge­be­dürf­ti­ge oder Win­del­kin­der leben, die Abho­lungs­fre­quenz und die Grö­ßen der Müll­be­hält­nis­se nicht aus­rei­chen,“ schrei­ben die Rats­mit­glie­der Vere­na Ver­spohl (Grü­ne) und Dirk Ufer (CDU) in einem gemein­sa­men Antrag. Sie bit­ten die Stadt­ver­wal­tung, eine Lösung für die­se spe­zi­el­len Grup­pen zu fin­den. Hier­zu gebe es in ande­ren Gemein­den im HSK unter­schied­li­che Lösungs­an­sät­ze. Die­se soll­ten geprüft werden.

Windelsäcke dürfen nicht über allgemeine Gebühr finanziert werden

Spezielle Windelsäcke sind in vielen Städten bereits an der Tagesordnung. (Foto: Stadt Bamberg)
Spe­zi­el­le Win­del­sä­cke sind in vie­len Städ­ten bereits an der Tages­ord­nung. (Foto: Stadt Bamberg)

Der Städ­te- und Gemein­de­bund, der sich bereits mit einer Viel­zahl von Anfra­gen zu die­sem The­ma befasst hat, weist auf die Rechts­la­ge hin, dass es unzu­läs­sig sei, eine kos­ten­lo­se Win­del­ton­ne oder einen kos­ten­lo­sen Win­del­sack für Fami­li­en mit Klein­kin­dern oder für Fami­li­en mit pfle­ge­be­dürf­ti­gen älte­ren Per­so­nen, die auf Ein­weg­win­deln ange­wie­sen sind, ein­zu­füh­ren und die Kos­ten dafür über die Abfall­ge­büh­ren auf alle Abfall­ge­büh­ren­zah­ler abzu­wäl­zen. Der­je­ni­ge, der Ein­weg­win­deln benut­ze, was ohne jeden Zwei­fel nach­voll­zieh­bar sei, müs­se ent­spre­chend der Abfall­men­ge auch zu Abfall­ge­büh­ren her­an­ge­zo­gen wer­den, weil alter­na­tiv auch die Mög­lich­keit bestün­de, mit Blick auf die Abfall­ver­mei­dung wasch­ba­re Mehr­weg­win­deln aus Stoff zu benut­zen. Eine Stadt oder Gemein­de sei ver­pflich­tet, über die Abfall­ge­bühr wirk­sa­me Anrei­ze zur Abfall­ver­mei­dung und ‑ver­wer­tung für die gebüh­ren­pflich­ti­gen Benut­zer der kom­mu­na­len Abfall­ent­sor­gungs­ein­rich­tung zu set­zen. Eine kos­ten­lo­se Win­del­ton­ne oder ein kos­ten­lo­ser Win­del­sack für Fami­li­en mit Klein­kin­dern sei des­halb nur dann mög­lich, wenn die Kos­ten hier­für kom­plett über all­ge­mei­ne Haus­halts­mit­tel finan­ziert werden.

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