Linke will KiTa-Beiträge durch Steuerprüfer senken

In einem von Ruh­nert und Frak­ti­ons­ge­schäfts­füh­re­rin Chris­tin Thie­le­mann unter­zeich­ne­ten Antrag für die Rats­sit­zung heißt es wei­ter: „Das deut­sche Steu­er­recht ist zum Teil hoch­kom­plex. Es geht daher in Linie nicht um die Auf­de­ckung von Steu­er­be­trug, son­dern um die Steu­er­ge­stal­tung, die bei einer ver­tief­ten Betrach­tung der Betrie­be mög­li­cher­wei­se anders aus­ge­legt wird. Häu­fig ver­tei­len Unter­neh­men mit Nie­der­las­sun­gen in meh­re­ren Städ­ten die Gewer­be­steu­er nicht rich­tig. Die Über­prü­fung von Unter­neh­men durch das Finanz­amt fin­det nur sehr unre­gel­mä­ßig etwa alle 13 Jah­re statt. Nach­for­de­run­gen kön­nen jedoch nur für vier Jah­re gel­tend gemacht wer­den, so dass mög­li­che Steu­er­schul­den von durch­schnitt­lich neun Jah­ren nicht ein­ge­trie­ben wer­den kön­nen. Ein kom­mu­na­ler Steu­er­prü­fer kann für mehr Steu­er­ge­rech­tig­keit auf dem Gebiet der Stadt Arns­berg sor­gen und die Ein­nah­me­si­tua­ti­on verbessern.“

Beispiel Duisburg und Köln

Die Frak­ti­on der Lin­ken ver­weist auf das Bei­spiel ande­rer Städ­te: „Durch die Beauf­tra­gung zwei­er Steu­er­ex­per­ten mit der Über­prü­fung der Gewer­be­steu­er­ab­rech­nun­gen ansäs­si­ger Fir­men in Duis­burg konn­te der dor­ti­ge Stadt­käm­me­rer Mehr­ein­nah­men in Höhe von 1,4 Mil­lio­nen Euro erzie­len. Die Stadt Köln gibt die Mehr­ein­nah­men bei der Gewer­be­steu­er mit etwa einer Mil­li­on Euro pro Steu­er­prü­fer an. Die Gewer­be­steu­er ist die wich­tigs­te Ein­nah­me­quel­le der Stadt und die ein­zi­ge Steu­er­art, die direkt an die Kom­mu­nen geleis­tet wird. Die Fest­le­gung und Prü­fung der Steu­ern obliegt eigent­lich den Finanz­äm­tern. Die Stadt hat kein eige­nes Prüf­recht, kann aber der Finanz­be­hör­de einen Steu­er­prü­fer bera­tend zur Sei­te stel­len. Neben Duis­burg und Köln haben unter ande­rem die Städ­te Frank­furt, Mün­chen und Stutt­gart eige­ne Steu­er­prü­fer. Erfah­run­gen aus die­sen Städ­ten zei­gen, dass durch einen ein­zel­nen kom­mu­na­len Steu­er­prü­fer Mehr­ein­nah­men von etwa 360.000 Euro zu erzie­len sind. Dies ist ein Betrag, der dann für die wei­ter­ge­hen­de Absen­kung der Eltern­bei­trä­ge in Arns­berg zu ver­wen­den wäre.“

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Eine Antwort

  1. Wer ver­gleicht Arns­berg mit D’dorf? Nach wel­cher Vor­schrift soll das gehen? Wie wird das “ Mehr­ergeb­nis“ zwi­schen Finanz­amt und Stadt aufgeteilt?

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