IHK warnt vor „DSGVO-Beschwerdestelle“

Arns­berg. Die IHK Arns­berg warnt vor E‑Mails einer soge­nann­ten „DSGVO-Beschwer­de­stel­le & Medi­ta­ti­on“ mit Sitz in Ber­lin. Mit der E‑Mail ver­su­che ein dubio­ser Absen­der, Kapi­tal zu schla­gen aus der Ver­un­si­che­rung vie­ler Unter­neh­men beim The­ma Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO).

Die E‑Mails wei­sen auf angeb­li­che DSGVO-Ver­stö­ße auf der Web­sei­te des ange­schrie­be­nen Unter­neh­mens hin. Damit es nicht zu einer kos­ten­pflich­ti­gen Abmah­nung kom­me, bie­tet die ver­meint­li­che Beschwer­de­stel­le eine kos­ten­lo­se Erst­be­ra­tung und Medi­ta­ti­on an. Schon das Wort Medi­ta­ti­on soll­te stut­zig machen: Natür­lich ruft die DSGVO nicht zum Medi­tie­ren auf. Das deut­sche Recht kennt höchs­tens die Media­ti­on, die geziel­te Ver­mitt­lung zwi­schen Kon­flikt­par­tei­en. „Dem Absen­der geht es ver­mut­lich dar­um, Kon­takt­da­ten zu sam­meln und für Wer­be­zwe­cke zu nut­zen“, so IHK-Jurist Chris­toph Strauch. Die IHK Arns­berg emp­fiehlt Unter­neh­men, die eine sol­che E‑Mail erhal­ten, die­se zu igno­rie­ren und zu löschen. Gleich­wohl soll­ten sie bei die­ser Gele­gen­heit prü­fen, ob
sie die not­wen­di­gen Anpas­sun­gen an ihrer Web­sei­te in Bezug auf die DSGVO vor­ge­nom­men haben.

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