Herbstzeit ist Laubzeit – Hinweise zur Laubbeseitigung in Sundern

Herbst­li­che Vor­sicht: Laub auf Geh­we­gen kann rut­schig sein – die Stadt Sun­dern bit­tet Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner um Mit­hil­fe bei der Laub­be­sei­ti­gung. (Foto: Stadt Sundern)

Sun­dern. Mit dem Herbst ver­lie­ren vie­le Bäu­me im Stadt­ge­biet ihr Laub. Die Stadt Sun­dern hat daher ihre Rei­ni­gungs­maß­nah­men ange­passt und bit­tet gleich­zei­tig die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger um Unter­stüt­zung bei der Laub­be­sei­ti­gung auf Geh­we­gen und Grundstücken.

Seit eini­gen Tagen zei­gen vie­le Bäu­me die ers­ten bun­ten Blät­ter. Was einer­seits schön aus­sieht, birgt ande­rer­seits auch die Gefahr für Ver­kehrs­teil­neh­men­de sich zu ver­let­zen. Ins­be­son­de­re in Kom­bi­na­ti­on mit Feuch­tig­keit bil­det das Laub häu­fig einen rut­schi­gen Unter­grund, wel­cher für Fuß­gän­ge­rin­nen und Fuß­gän­ger, Rad­fah­ren­de sowie Auto­fah­re­rin­nen und Auto­fah­rer glei­cher­ma­ßen gefähr­lich ist.

Oft stellt sich dabei die Fra­ge, wann die Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner das Laub ent­fer­nen müs­sen und wann dies die Stadt übernimmt.

Technische Dienste im Einsatz

Die Mit­ar­bei­ten­den des städ­ti­schen Bau­be­triebs­hofs sind der­zeit ver­stärkt unter­wegs, um das Laub von öffent­li­chen Plät­zen oder in der Innen­stadt zu ent­fer­nen. Dabei liegt der Fokus vor allem auf stark fre­quen­tier­ten Berei­chen und neur­al­gi­schen Punkten.

Anliegerpflichten beachten

Gemäß der Stra­ßen­rei­ni­gungs­sat­zung der Stadt Sun­dern sind Anwoh­ne­rin­nen und Anwoh­ner ver­pflich­tet, die Geh­we­ge und Stra­ßen vor ihren Grund­stü­cken regel­mä­ßig zu rei­ni­gen. Dazu zählt auch die Laubbeseitigung.

Entsorgung von Laubabfällen

Die fach­ge­rech­te Ent­sor­gung erfolgt über die Bio­ab­fall­be­häl­ter und/oder durch die Eigen­kom­pos­tie­rung im Gar­ten­kom­pos­ter. Das Ver­bren­nen von über­schüs­si­gem Laub ist nicht gestattet.

Es ist zu beach­ten, dass das Laub zu ent­sor­gen ist, unab­hän­gig woher es stammt. Dies schließt auch das Laub ein, wel­ches von städ­ti­schen Bäu­men auf den Geh­weg fällt. Soll­te der Stra­ßen­rei­ni­gungs­pflicht auf­grund des Lebens­al­ters, Gesund­heits­zu­stands sowie beruf­li­chen oder urlaubs­be­ding­ten Abwe­sen­hei­ten nicht nach­ge­kom­men wer­den kön­nen, müs­sen Drit­te mit der Rei­ni­gung beauf­tragt werden.

Sicherheitshinweis für Bürger

Die Stadt Sun­dern weist in die­sem Zusam­men­hang dar­auf hin, dass Fuß­gän­ger und Rad­fah­rer bei ent­spre­chen­der Wit­te­rung mit Laub­glät­te zu rech­nen haben und ihr Ver­hal­ten den Gege­ben­hei­ten aus Gefähr­dungs­grün­den anpas­sen sollten.

Die Stadt Sun­dern bedankt sich für die Unter­stüt­zung und das Verständnis.

 

 

 

 

 

 

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