Hauptsteuertermin am 15. Februar

Arns­berg. Am 15. Febru­ar ist der ers­te Haupt­steu­er­ter­min im lau­fen­den Jahr, an dem Grund­be­sitz­ab­ga­ben, Gewer­be­steu­er und Hun­de­steu­er fäl­lig wer­den. Alle zah­lungs­pflich­ti­gen Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den von der Stadt Arns­berg gebe­ten, das bei ihren Über­wei­sun­gen zu beach­ten und fäl­li­ge Beträ­ge frist­ge­recht unter Anga­be des jewei­li­gen Kas­sen­zei­chens auf das Kon­to DE16466500050000000026 bei der Spar­kas­se Arns­berg-Sun­dern (BIC: WELADED1ARN) zu überweisen.

  • Eine ein­fa­che und beque­me Mög­lich­keit bie­tet das Last­schrift­ein­zugs­ver­fah­ren. Hier­bei über­nimmt die Stadt­kas­se die Ver­ant­wor­tung für einen pünkt­li­chen Zah­lungs­ein­gang. Der Vor­druck steht als Down­load unter www.arnsberg.de/buerger/einzugsermaechtigung.pdf zur Ver­fü­gung.
  • Fra­gen zum Last­schrift­ein­zug beant­wor­ten die Mit­ar­bei­ter der Stadt­kas­se unter 02932 201–0.
  • Die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den auch dar­um gebe­ten, die Mit­ar­bei­ter der Stadt­kas­se zu infor­mie­ren, wenn sie ihre Bank­ver­bin­dung geän­dert haben.

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