Grill- und Lagerfeuer am Sorpesee können richtig teuer werden

Daher wer­den bei die­sen Ein­sät­zen, in enger Zusam­men­ar­beit mit der Poli­zei und dem Ord­nungs­amt der Stadt Sun­dern, in jedem Fall kon­se­quent die Per­so­na­li­en der Ver­ur­sa­cher fest­ge­stellt und die­se zur Ein­lei­tung eines Buß­geld­ver­fah­rens an das zustän­di­ge Regio­nal­forst­amt wei­ter­ge­lei­tet. Dar­über hin­aus wer­den den Ver­ur­sa­chern die Kos­ten des Feu­er­wehr­ein­sat­zes in Rech­nung gestellt. Ob aus Unwis­sen­heit, Igno­ranz oder schlicht Dumm­heit, mit Buß­geld und Ein­satz­kos­ten kom­men für so einen Ein­satz schnell 500 bis 800 Euro zusam­men.  „Wer es nicht ver­ste­hen will und sich nicht an die Vor­ga­ben hält, muss lei­der dafür bezah­len! Es kann nicht sein, dass für die­se Ein­sät­ze die All­ge­mein­heit auf­kom­men soll. Daher wer­den wir die Mög­lich­keit, dem Ver­ur­sa­cher der­ar­ti­ge Ein­sät­ze in Rech­nung zu stel­len, kon­se­quent nut­zen und umset­zen!“ so Frank Sied­hoff.  Er macht eben­falls noch­mals deut­lich, dass das Regio­nal­forst­amt für die­se Ver­ge­hen ein Buß­geld von bis zu 25.000 Euro fest­set­zen kann. Kommt es zu einem Wald­brand, sieht das Straf­ge­setz­buch eine Frei­heits­stra­fe von bis zu drei Jah­ren für den Ver­ur­sa­cher vor. Dar­über hin­aus dro­hen Scha­dens­er­satz­an­sprü­che des Wald­ei­gen­tü­mers. „Ob einem das roman­ti­sche Lager­feu­er oder die Grill­wurst am Sor­pe­see das wert ist? Ich den­ke nicht“, so Frank Siedhoff.

(Quel­le: Pres­se­mit­tei­lung Feuerwehr)

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