Gesundheitszeugnis: Anmeldung über Bürger-Online-Portal möglich

Hoch­sauer­land­kreis. Ab sofort ist die Anmel­dung für das soge­nann­te „Gesund­heits­zeug­nis“ über das Bür­ger-Online-Por­tal des Hoch­sauer­land­krei­ses mög­lich. Die Beleh­rung nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz benö­tigt jede Per­son, die gewerbs­mä­ßig bestimm­te Lebens­mit­tel her­stellt, behan­delt oder in Ver­kehr bringt und dabei mit den Lebens­mit­teln in Berüh­rung kommt. Sie ist nicht an ein Berufs­bild gekop­pelt, es kommt ein­zig und allei­ne auf eine Tätig­keit mit Lebens­mit­teln an.

Des­halb benö­ti­gen auch Per­so­nen, die sich regel­mä­ßig in Küchen von Gast­stät­ten oder in sons­ti­gen Ein­rich­tun­gen mit oder zur Gemein­schafts­ver­pfle­gung auf­hal­ten, eine sol­che Beschei­ni­gung. Auch das Rei­ni­gungs­per­so­nal wie das Spül­per­so­nal der Lebens­mit­tel­be­darfs­ge­gen­stän­de, das sind etwa Töp­fe und Tel­ler, gehört zu dem Per­so­nen­kreis. Das Kreis­ge­sund­heits­amt belehrt jähr­lich rund 3000 Personen.

Bis­her waren Ter­mi­ne nur nach tele­fo­ni­scher Abspra­che in den Kreis­häu­sern Arns­berg, Bri­lon und Mesche­de mög­lich. Nun kann ein Ter­min über die Home­page www.hochsauerlandkreis.de, dann Bür­ger-Online-Diens­te, gebucht wer­den. Wer sich im Bür­ger-Online-Por­tal ein­ma­lig anmel­det, kann den Ser­vice sofort nut­zen. Es ste­hen dann alle ver­füg­ba­ren Ter­mi­ne in einer Über­sicht zur Ver­fü­gung. Zudem kann direkt auf elek­tro­ni­schem Wege die Gebühr von 25 Euro ent­rich­tet wer­den. Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zum „Gesund­heits­zeug­nis“ sind auf der Sei­te des Hoch­sauer­land­krei­ses in der Rubrik Gesund­heits­amt zu finden.

 


 
Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die ein soge­nann­tes „Gesund­heits­zeug­nis“ benö­ti­gen, kön­nen sich für eine „Beleh­rung nach § 42 und § 43 Infek­ti­ons­schutz­ge­setz“ auf der Home­page des Hoch­sauer­land­krei­ses unter fol­gen­dem Link anmelden: 

https://hsk.gotzg.de/

Über­sicht, Ansprech­part­ner und wei­te­re Infor­ma­tio­nen über die Online-Beleh­rung des Hochsauerlandkreises:
 

Für wei­te­re Infor­ma­tio­nen kön­nen sich Inter­es­sier­te tele­fo­nisch an die Zen­tra­le des Hoch­sauer­land­krei­ses unter der Num­mer (0291) 94–0 wenden.
 


 

 

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