Elfjähriges Mädchen durch Böller verletzt – Polizei sucht Zeugen

Arns­berg. Ein elf­jäh­ri­ges Mäd­chen ist am Mitt­woch­mor­gen auf dem Schul­weg in Arns­berg durch die Explo­si­on eines Feu­er­werks­kör­pers leicht ver­letzt wor­den. Das teil­te die Poli­zei mit.

Nach Anga­ben der Mut­ter war ihre Toch­ter zwi­schen 07:15 Uhr und 07:45 Uhr in der Klos­ter­stra­ße unter­wegs, als unmit­tel­bar vor ihr ein Böl­ler gezün­det wur­de und explo­dier­te. Der Knall sei so nah und laut gewe­sen, dass das Mäd­chen leich­te Ver­let­zun­gen davon­trug. Zu den Tat­ver­däch­ti­gen kann das Kind bis­lang nur sagen, dass es sich um männ­li­che Per­so­nen gehan­delt habe.

Kriminalpolizei ermittelt

Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen über­nimmt das zustän­di­ge Kriminalkommissariat.

Hin­wei­se nimmt die Poli­zei­wa­che Arns­berg unter 02932 / 90200 entgegen.

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Ein Kommentar

  1. Schon seit lan­gem unter­zeich­ne ich immer wie­der Peti­tio­nen für ein Böl­ler­ver­bot und füh­le mich dabei unter Mil­lio­nen von Poli­zis­ten, Ärz­ten und Ret­tungs­kräf­ten in bes­ter Gesellschaft. 

    Solan­ge aber die Poli­tik mehr­heit­lich nicht den Mut hat, solch ein Ver­bot ein­zu­füh­ren, wird es immer wie­der zu sol­chen Vor­fäl­len kom­men. Man soll­te aber doch wenigs­tens für Ein­hal­tung der bestehen­den Ver­bo­te sor­gen und vom 1. Janu­ar bis zum 30. Dezem­ber den Miss­brauch kon­trol­lie­ren und die Schul­di­gen zur Rechen­schaft zie­hen. Viel­leicht hät­te das eine klei­ne Abschre­ckung zu Folge.
    Ich woh­ne in der Nähe von meh­re­ren Senio­ren­hei­men, wo grund­sätz­lich Böl­ler­ver­bot besteht. Der ers­te Böl­ler hier wur­de am 29.12. um 8 Uhr mor­gens gezün­det, den hof­fent­lich letz­ten habe ich am 14. Janu­ar um 22.30 Uhr gehört. 

    So geht das mit vie­len unschö­nen Ereig­nis­sen in unse­rer Gesell­schaft. Wir müs­sen dahin kom­men, dass auch sol­che Ver­ge­hen ver­folgt, bestraft und doku­men­tiert wer­den. Ein 21-jäh­ri­ger, der mit einem Mes­ser bewaff­net auf­fäl­lig wur­de, wird häu­fig als „Erst­tä­ter“ bezeich­net. War er wirk­lich ein Erst­tä­ter oder wur­den sei­ne frü­he­ren Ver­ge­hen als soge­nann­te Jugend­sün­de ein­fach nicht ver­folgt, bestraft und ent­spre­chend dokumentiert?

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