
Hochsauerlandkreis. Der heimische Bundestagsabgeordnete Dirk Wiese (SPD) begrüßt die Entscheidung des Deutschen Bundestages, im Bundeshaushalt 2025 zusätzliche 35 Millionen Euro für das neue Denkmalschutz-Sonderprogramm XII bereitzustellen. Damit steht erneut eine bedeutende Fördersumme zur Verfügung, um national bedeutsame oder das kulturelle Erbe prägende Baudenkmäler zu erhalten und zu restaurieren.
„Damit können auch in Zukunft in unserer Region Restaurierungen oder Maßnahmen zur Substanzerhaltung an denkmalgeschützten Bauten durchgeführt werden, wenn diese als national bedeutsam eingestuft werden“, so Wiese. „Darüber hinaus werden die Mittel auch für Maßnahmen an Orgeln zur Verfügung gestellt, die die nationale Orgellandschaft aus klanglicher, historischer oder technischer Sicht mitprägen.“
Eile ist geboten: Antragsfrist endet am 30.11.
Wiese weist darauf hin, dass für die heimischen Projektträger nun Eile geboten ist: Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis spätestens 30. November 2025 beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingegangen sein. Da die Fristen der jeweiligen Landesdenkmalschutzbehörden teils deutlich früher enden, empfiehlt der Abgeordnete eine frühzeitige Kontaktaufnahme.
Antragsberechtigt sind Länder und andere Gebietskörperschaften, Kirchen, Stiftungen, Vereine oder auch Privatpersonen. Der Antrag ist durch den Projektträger auszufüllen und zunächst an die zuständige Landesdenkmalschutzbehörde zu senden. Diese prüft die nationale Bedeutsamkeit des Denkmals und leitet den Antrag mit ihrer Stellungnahme an den BKM weiter. Über die Landesbehörde kann auch eine fachliche Beratung zur Antragstellung erfolgen.
Der Bund übernimmt maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Die restlichen Mittel müssen durch andere Quellen (Land, Kommune, Stiftungen oder private Dritte) bereitgestellt werden. Eine Kombination mit EU-Mitteln oder anderen Bundesprogrammen ist haushaltsrechtlich ausgeschlossen. Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen der Substanzerhaltung oder Restaurierung im Sinne der Denkmalpflege; reine Renovierungen, Umbauten oder nutzungsbezogene Modernisierungen sind nicht förderfähig.
Interessierte Einrichtungen und Projektträger erhalten die Antragsunterlagen sowie die Fördergrundsätze über das Berliner Büro von Dirk Wiese, MdB. E‑Mail: dirk.wiese@bundestag.de, Telefon: 030 / 227–74078
Mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm beteiligt sich der Bund seit Jahren an der Sanierung von national bedeutsamen Denkmälern in ganz Deutschland. Auch im Sauerland konnten in den vergangenen Jahren wiederholt Projekte von dieser Förderung profitieren.








