Für den zukünftigen Standort des innenstadtnahen Stadtbüros in Neheim gibt es nach Auskunft der Stadtverwaltung noch drei Optionen. Die Verlagerung des Stadtbüros zum Jobcenter gehört nicht dazu. Sie wird „von der Verwaltung nicht verfolgt“. Die drei Optionen würden ohnehin erst relevant, wenn das Gebäude „Altes Amtsgericht“ verkauft sei. Da fänden, so die Mitteilung der Verwaltung, über den Kooperationspartner Sparkasse derzeit Gespräche mit drei ernsthaften Interessenten statt. Der Verbleib des Stadtbüros im Alten Amtsgericht sei nach wie vor eine Option, je nach Vorstellungen des Käufers. Eine zweite Option sei die Anmietung eines Ladenlokals in der Innenstadt. Die Verwaltung habe sich dazu bereits erste Immobilienangebote angesehen. Dritte Option sei die Integration des Stadtbüros in die Stadtbücherei Neheim nach dem Beispiel Dänemarks und der Niederlande, gegebenenfalls mit einer räumlichen Erweiterung.
Bücherei plus Stadtbüro eine räumliche Frage
Peter Kleine sagte den bei Option drei zunächst etwas skeptischen Bezirksausschussmitgliedern, dass für ihn nichts grundsätzlich gegen die Verbindung von Stadtbücherei und Stadtbüro spreche und er sich eine Zusammenarbeit gut vorstellen könne, dass das aber auch eine räumliche Frage sei. Ein zunehmender Ersatz von Büchern durch digitale Medien führe, so Kleine, nicht unbedingt dazu, dass eine Bibliothek weniger Platz brauche. Zu einem modernen Büchereikonzept gehöre es, die Aufenthaltsqualität zu steigern, Möglichkeiten zum Relaxen anzubieten oder auch Platz für kleine Aktionen, also insgesamt mehr zu machen und aktiver zu werden. Das Kulturbüro würde sich zudem sehr freuen, in Neheim einen passenden Veranstaltungsort für die Phantasiewerkstatt zu finden.
Denkmalschutz und Nutzungskonzepte
In Sachen Altes Amtsgericht ist laut Verwaltung vorgesehen, im Februar noch vorzulegende inhaltliche Konzepte zu prüfen. Das gelte insbesondere für die Einbeziehung der wichtigen Belange des Denkmalschutzes und der Qualität der Nutzungskonzepte. Dann werde sich zeigen, ob und wie sich die jeweiligen Vorstellungen – auch finanziell – zusammenführen lassen. Der stellv. Ausschussvorsitzender Werner Frin fragte ganz konkret, ob es „beim Denkmalschutz hakt“. Stadtplaner Thomas Vielhaber antwortete, Denkmalschutz und Käufer müssten sich auch hier einigen, und machte das am Beispiel des ebenfalls denkmalgeschützten und bereits erfolgreich an einen Investor verkauften Alten Amtshauses in Hüsten deutlich. Dort habe der Käufer zunächst Balkone an der Frontfassade bauen wollen und jetzt baue er sie an der Rückseite des Gebäudes.











