Baum- und Gehölzpflege an Kreisstraßen

Hoch­sauer­land­kreis. Alle Bäu­me ent­lang der Kreis­stra­ßen wer­den min­des­tens zwei­mal jähr­lich, im belaub­ten und unbe­laub­ten Zustand, vom Fach­dienst Kreis­stra­ßen kon­trol­liert. „Aus Grün­den der Ver­kehrs­si­cher­heit müs­sen dort lei­der ver­ein­zelt Bäu­me auch gefällt wer­den. Hier­von sind Bäu­me betrof­fen, die durch Krank­heit oder ande­re Schä­den eine direk­te Gefahr für die Ver­kehrs­teil­neh­mer dar­stel­le“, so Kreis­spre­cher Mar­tin Reu­ther. „Der Fach­dienst Kreis­stra­ßen weist dar­auf hin, dass die­se Maß­nah­men im Ein­zel­fall auch inner­halb der Ver­bots­zeit vom 1. März bis 30. Sep­tem­ber durch­ge­führt wer­den müs­sen, um die Ver­kehrs­si­cher­heit auf­recht zu erhal­ten. Hier­bei fin­den aber die ent­spre­chen­den Schutz­vor­schrif­ten beson­de­re Beachtung.“

Fol­gen­de Abschnit­te sol­len in Kür­ze gepflegt werden:

  • K 47/2 Assing­hau­sen – Bruchhausen
  • K 55/1 Som­plar – Rengershausen
  • K 20/3 Kückel­heim – Cobbenrode
  • K 24/5 Lin­ne­pe – Meinkenbracht

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