HSK. Die diesjährige Jägerprüfung im Hochsauerlandkreis findet ab Montag, 24. April statt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, einer Schießprüfung und einem mündlich-praktischen Teil. Anträge auf die Zulassung zur Jägerprüfung müssen bis spätestens Freitag, 24. Februar, bei der Unteren Jagdbehörde des Hochsauerlandkreises, Steinstraße 27, 59872 Meschede, eingegangen sein. Dem Antrag sind Nachweise über die Ausbildung zur kundigen Person nach der Hygieneverordnung und über die Ausbildung an der Kurzwaffe sowie der Nachweis über die eingezahlte Prüfungsgebühr in Höhe von 250 Euro beizufügen.
- Weitere Infos im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de (Suche: Jagdwesen) oder unter Tel. 0291 94–1366.