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Anmeldung zur Jägerprüfung

HSK. Die dies­jäh­ri­ge Jäger­prü­fung im Hoch­sauer­land­kreis fin­det ab Mon­tag, 24. April statt. Die Prü­fung besteht aus einem schrift­li­chen Teil, einer Schieß­prü­fung und einem münd­lich-prak­ti­schen Teil. Anträ­ge auf die Zulas­sung zur Jäger­prü­fung müs­sen bis spä­tes­tens Frei­tag, 24. Febru­ar, bei der Unte­ren Jagd­be­hör­de des Hoch­sauer­land­krei­ses, Stein­stra­ße 27, 59872 Mesche­de, ein­ge­gan­gen sein. Dem Antrag sind Nach­wei­se über die Aus­bil­dung zur kun­di­gen Per­son nach der Hygie­never­ord­nung und über die Aus­bil­dung an der Kurz­waf­fe sowie der Nach­weis über die ein­ge­zahl­te Prü­fungs­ge­bühr in Höhe von 250 Euro beizufügen.

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