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Jetzt auch 2G-Bändchen für Shopping in Meschede

Mit einem sol­chen Pla­kat wei­sen Geschäf­te dar­auf hin, dass sie bei der Bänd­chen-Akti­on mit­ma­chen. (Foto: Stadt­mar­ke­ting Meschede)

Mesche­de. Mit klei­nen Papier­bänd­chen am Hand­ge­lenk kön­nen die Besu­cher der Mesche­der Ein­kaufs­viel­falt ab Don­ners­tag, 3. Febru­ar, ihren Impf- oder Gene­se­nen­sta­tus nach­wei­sen und so das mehr­fa­che Zücken der Aus­wei­se auf eine ein­ma­li­ge Kon­trol­le pro Tag redu­zie­ren. Ein­kau­fen und Bum­meln soll so in der anhal­ten­den Pan­de­mie­la­ge wie­der ein­fa­cher werden.

Vie­le ken­nen sie vom Hotel­ur­laub oder Musik­fes­ti­val. Seit Pan­de­mie­zei­ten gibt es die klei­nen Papier­bänd­chen auch in Deutsch­lands Innen­städ­ten. Die Wer­be­ge­mein­schaft Mesche­de aktiv hat sich gemein­sam mit dem Stadt­mar­ke­ting Mesche­de und dem Ord­nungs­amt für die Ein­füh­rung der 2G-Bänd­chen im Han­del eingesetzt.

Aktion macht Kunden das Shoppen bequemer – Bändchen tagesaktuell gültig

Ziel ist es, die 2G-Zutritts­kon­trol­le im Ein­zel­han­del auf Grund­la­ge der gel­ten­den Coro­naschutz­ver­ord­nung zu ver­ein­fa­chen. Kun­din­nen und Kun­den erhal­ten gegen Vor­la­ge eines gül­ti­gen Impf- oder Gene­se­nen­nach­wei­ses und Vor­zei­gen eines Aus­weis­pa­pie­res ein tages­ak­tu­el­les 2G-Bänd­chen. Das Tra­gen des Bänd­chens ist frei­wil­lig, die Daten wer­den nicht erfasst. Sie gel­ten in allen teil­neh­men­den Geschäf­ten, die anhand eines Mit­mach-Pla­ka­tes erkenn­bar sind. Die Bänd­chen gel­ten nicht in der Gas­tro­no­mie, da hier die 2G-Plus-Regel gilt. Um einen mög­li­chen Miss­brauch vor­zu­beu­gen, sind die Bänd­chen nur tages­ak­tu­ell gültig.

Weitere Informationen und Bezug der Bändchen

Inter­es­sier­te Betrie­be kön­nen sich an Petra Streich, Danie­la Lan­ger, Petra Büs­se oder Kris­ti­na Knappstein wen­den, um die Bänd­chen zur Aus­ga­be an die Kun­den zu erhalten.

Trotz der ein­ma­li­gen Kon­trol­le bei der Aus­ga­be der Bänd­chen kön­nen jeder­zeit Kon­trol­len des 2G-Sta­tus durch­ge­führt wer­den. Die gül­ti­gen Impf­nach­wei­se und Per­so­nal­aus­wei­se müs­sen von den Kun­den wei­ter­hin mit­ge­führt wer­den, da es trotz der Bänd­chen-Rege­lung auch Kon­trol­len geben kann.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen gibt es auf www.meschede.de.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Meschede)

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