Sundern. Regenerative Energie in Form von Photovoltaik „ja“ – Windkraft auf den schönen Flächen der Stadt Sundern „nein“. Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Infrastruktur der Stadt Sundern wurde am Donnerstagabend über den aktuellen Stand nach dem jüngsten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster gesprochen. Das hatte in einer Revisionsverhandlung den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Münster kassiert. Nach FFH-Richtlinien gebe es in Sundern nur drei Flächen, die für eine Aufstellung von Windkraftanlagen in Frage kämen. Der Ausschuss entschied sich mehrheitlich dafür, gegen die Entscheidung des OVG nicht weiter juristisch tätig zu werden, wohl aber den Antrag in die Fraktionen zu verweisen. Dort sollten die Möglichkeiten der Verhinderung durch Aufstellen eine neues Flächennutzungsplans erörtert werden.
Stadt wird nicht weiter juristisch tätig
In einem Antrag hatte die Fraktion WISU gefordert, einen neuen Teilflächennutzungsplan aufzustellen, um die Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten. Auf der fraglichen Fläche bei Allendorf hatte der Kreis zunächst die Genehmigung zum Betrieb einer Windanlage verweigert und landschaftsplanerische Gründe angegeben. Der Klage des Betreibers vor dem VG Arnsberg war zunächst statt gegeben worden. In der Revision vor dem OVG Münster, die vom Kreis angestrengt worden war, war der Kläger, die FNP-Windenergie, dann jedoch gescheitert.
Folgen aus OVG-Urteil ergebnisoffen
Wie es nun mit dem Thema weiter gehen könne, versuchte Fachbereichsleiter Lars Ohlig zu erklären. Demnach sei der Fall nach dem OVG-Urteil nun ergebnisoffen. Der Einschätzung, dem Bau von Windkraftanlagen wegen des Landschaftsbildes abzulehnen, war das OVG nicht gefolgt. Für die Stadt ergäben sich, so Ohlig, nun die beiden Möglichkeiten: Den Beschluss ohne Einleitung weiterer rechtlicher Schritt zu akzeptieren, oder einen neuen Flächennutzungsplan aufzustellen. Generell, so stelle der Fachbereichsleiter dar, sehe er jetzt aber weniger zur Verfügung stehende Flächen für Windkraftanlagen als zuvor.
Neuer Flächennutzungsplan braucht Zeit
Einen neuen Flächennutzungsplan aufzugstellen dauere rund zwei Jahre. Bauanträge von Investoren könnten zweimal ein Jahr zurück gestellt werden, was zeitlich Luft bringen würde. Es sei aber ein neues Artenschutzgutachten nötig. Die vorhandenen Fristen zu halten halte er für „äußerst sportlich“. Michael Stachele von der SPD-Fraktion sieht das OVG-Urteil zunächst als Erfolg für die Stadt. Nun müsse der Kreis entscheiden. Siegfrid Huff gab zu bedenken, dass man nach Jahren der Beratung nun wieder bei Null anfangen müsse. „Wir kommen kein Stück weiter“, kritisierte er.
Für die Stadt Sundern sieht Ohlig aber auch einen großen Aufwand. Seit drei Jahren habe man sich nun nicht mehr mit dem Thema befasst. Zumindest artenschutzrechtlich sei ein komplett neues Gutachten nötig, Alle anderen Beurteilungen aus voraus gegangenen Diskussion müssten überprüft werden. Das sei „nicht ganz unerheblich“, so Ohlig und zudem nicht ohne ein externes Planungsbüro zu realisieren. Dabei müsse man mit Kosten in sechsstelliger Höhe rechnen. Ohne einen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt, liege die Planungshoheit jedoch beim Kreis, sagte Ohlig.
Viel Geld und Zeit investiert
Hans Klein (WISU) regte an, den Antrag in die Fraktionen zurück zu weisen und ein Büro zu beauftragen. Die SPD-Fraktion sieht aber einen größeren Informationsbedarf bei den Fraktionen. CDU-Ratsmitglied Marius Ross hält das OVG-Urteil für bedauerlich. Die Beratungen zur Sache hätten die Stadt schon viel Geld und die Ratsmitglieder viel Zeit gekostet. Aktuell beurteile er die Chancen für die Neuaufstellung eines FNP eher fraglich. Nach sechs Jahren Beratung wolle man bei dem Thema aber nicht kapitulieren, forderte Michael Stechele von der SPD. Ziel sei es gewesen, die Stadt Sundern nicht zu „verspargeln“. Deshalb, so Stechele, sei es ein Risiko, keinen neuen FNP aufzustellen. Um den Sorpesee mache man sich Sorgen.
Möglichkeit und Kompetenz zum Handeln
„Wir haben die Kompetenz und die Möglichkeit zum Handeln“, erklärte Andreas Bahde von Bürger für Sundern. Die Entscheidung wolle man nicht an den Kreis übertragen. Nur der Rat könne auch wirklich die Interessen der Bürger von Sundern vertreten. Hans Klein mahnte im Ausschuss, dass die Errichtung von Windkraftanlagen ohne Gegenwehr der Stadt überall möglich sei wo es keine rechtlichen Möglichkeiten zur Verhinderung gebe. Zum Schutz der Bürger müsse man tätig werden.
Solarpotentiale aus städtischen Dächern prüfen
Breite Zustimmung hatte es zuvor für den Antrag der SPD-Fraktion gegeben, die Potenziale für regenerative Energien in Form von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Hausdächern zu prüfen. Dazu sollen mit einer Finanzhilfe nun auch vier weitere Gebäude auf die Möglichkeit untersucht werden, Anlagen auf den Dächern zu platzieren. „Wir unterstützen den Antrag von Herzen gern“, befand Ratsmitglied Guido Simon von den Grünen. Auch Andreas Bahde von BfS sagte eine Zustimmung zu. Schon im Jahr 2009 war ein Solarpotentialkataster für die Stadt Sundern erstellt worden. Jetzt will der Ausschuss mit seiner Entscheidung erreichen, dass auf 56 Hausdächern die Möglichkeiten insgesamt überprüft werden. Die geschätzten Kosten könnten laut einer Berechnung bei 3.000 Euro pro Dach liegen. Das wurde von SPD-Mitglied Jürgen ter Braak aber als viel zu hoch angesehen. Ein geringerer Betrag als hier kalkuliert sei realistischer.
(Text: Frank Albrecht)