Sundern. Die Stadt Sundern befindet sich aktuell noch bis mindestens März in der vorläufigen Haushaltsführung, so am heutigen Dienstag die Kämmerei in einer Pressemitteilung. Der Haushaltsplanentwurf war in der Ratssitzung im Dezember mehrheitlich abgelehnt worden. Nun, so die Kämmerei, würde mit einer Beschlussfassung in der Ratssitzung am 30. Januar gerechnet. Durch den verspäteten Beschluss sei mit einer Verzögerung der Freigabe durch die Kommunalaufsicht von etwa einem Monat zu rechnen. Die Pressemitteilung im Wortlaut:
Der Haushalt 2019 der Stadt Sundern wurde wegen verschiedener Änderungsnotwendigkeiten vom Rat der Stadt Sundern noch nicht in der letzten Sitzung am 20.12.2018 verabschiedet. Aktuell kann die Stadt Sundern deshalb nur die Maßnahmen durchführen und die Leistungen erbringen, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist. Wenn zum Jahresanfang noch keine beschlossene und bekanntgemachte Haushaltssatzung vorliegt, hat eine Stadt noch keinen eigenen Haushaltsplan, den die ausführen kann und darf. Vom 01.01. des Jahres bis zur Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr ist sie dann in der sog. „vorläufigen Haushaltsführung“.
Was sie in dieser Zeit haushaltsrechtlich darf, gibt § 82 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen der Stadt vor:
Damit die pflichtigen Aufgaben fortgeführt werden können, darf die Stadt nur Aufwendungen und Auszahlungen leisten, zu denen sie gesetzlich oder vertraglich verpflichtet ist oder die zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Das heißt zulässigsind alle Aufträge und Zahlungen im Rahmen der laufenden Aufgabenerfüllung für z.B. soziale Leistungen, Grundbesitzabgaben, Versicherungen, Löhne und Gehälter, laufende Reparatur-und Baumaßnahmen, Arbeiten des Winterdienstes (Schneeräumung), notwendige Ersatzbeschaffungen für den laufenden Betrieb der Einrichtungen und Leistungen, die für den laufenden Betrieb und die gesetzliche Aufgabenwahrnehmung notwendig sind.
Alle für das Haushaltsjahr vorgesehenen freiwilligen Leistungen dürfen noch nicht begonnen oder erbracht werden. Hierzu gehören z.B. alle freiwilligen Zuschusszahlungen an Vereine, neue Baumaßnahmen und Projekte, Neueinstellungen von Personal (soweit diese nicht gesetzlich vorgeschrieben sind), die Neuanschaffung von Einrichtungsgegenständen usw. Die Stadt darf für diese Bereiche auch (noch) keine Ausschreibungen durchführen, Verträge abschließen oder Zusagen geben, durch die sie künftig zur Leistung verpflichtet würde. Die erneute Beratung und Beschlussfassung des Haushaltes 2019 der Stadt Sundern ist in einer Sondersitzung des Rates am 30.01.2019 vorgesehen.
Nach der Beschlussfassung wird das Sicherungskonzept mit dem Haushalt der Kommunalaufsicht zur Genehmigung vorgelegt. Mit einer Genehmigung des Konzeptes und einer danach möglichen Bekanntgabe der Haushaltssatzung ist nach diesem aktuellen Beratungsstand frühestens Ende März/Anfang April 2019 gerechnet werden.
2 Antworten
Habe gehört, dass in Sundern Sozialbeiträge in geringerem Maße ausgezahlt werden. Auch eine ‚Nebenwirkung‘ der Sparmaßnahmen? Das wäre ja eine Sauerei, den Leuten die eh schon am Existenzminimum kratzen, noch was abzuziehen.
Der Haushaltsplan 2019 ist in der gestrigen Ratssitzung mit großer Mehrheit, über die Fraktionsgrenzen hinweg, beschlossen worden.