Meschede. Der Entwurf des neuen Landschaftsplans Meschede wird nach dem Kreistagsbeschluss vom 14. Dezember öffentlich zur Einsicht ausgelegt. Von Dienstag, 8. Januar 2019, bis einschließlich Donnerstag, 7. Februar 2019, können Bedenken und Anregungen im Raum 653 „Henne“ des Kreishauses Meschede, Steinstraße 27, Telefon 0291/94–1673, vorgebracht werden. Im Rahmen der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung steht ein Mitarbeiter des Hochsauerlandkreises als Ansprechpartner zur Verfügung. Zur Information sind die Festsetzungskarte und die Entwicklungskarte des Landschaftsplanentwurfs mit den zugehörigen textlichen Erläuterungen auch im Internet unter www.hochsauerlandkreis.de einsehbar.
Der neue Plan soll den seit 1994 rechtskräftigen Landschaftsplan Meschede ablösen. Bestandteil beider Verfahren – Aufhebung des alten Plans und Neuaufstellung – ist eine sogenannte „Strategische Umweltprüfung“, in der die Auswirkungen solcher Vorhaben auf Mensch, Natur und Landschaft dargestellt werden. Auch zu diesem Umweltbericht kann Stellung genommen werden; er ist die „Anlage II“ des Textteils. Der Landschaftsplan Meschede umfasst das gesamte Stadtgebiet von 218 Quadratkilometer Fläche. Sein Geltungsbereich erstreckt sich aber nicht auf die bebauten Ortslagen, sondern auf den baulichen Außenbereich. Grundstückseigentümern und –pächtern wird empfohlen, eventuell vorhandene Karten über die Lage ihrer Grundstücke mitzubringen. So kann am besten eindeutig festgestellt werden, ob und in welcher Weise sie von diesem Landschaftsplan betroffen sind.
Zu den Inhalten des Landschaftsplans, die nach dem Naturschutzrecht Bestandteile der Satzung werden, gehören laut Entwurf 57 Naturschutzgebiete mit rund 3.050 Hektar Fläche. Weit überwiegend setzen sie europäisches Naturschutzrecht um („FFH-Gebiete“). Außerdem sollen etliche Bäume als Naturdenkmale gesichert werden sowie einige Feldgehölze, auffällige Siepeneinschnitte, geologische Aufschlüsse als „Geschützte Landschaftsbestandteile“. Fast flächendeckend ist die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten vorgesehen, die zum Teil durch ein Aufforstungsverbot zur Freihaltung der landwirtschaftlich genutzten Flächen oder zur Grünlanderhaltung in den Tälern beitragen sollen. Schließlich sind auch zahlreiche Entwicklungsmaßnahmen enthalten, die im Laufe der Zeit zu einer ökologischen Aufwertung des Plangebiets führen sollen. Dazu gehört beispielsweise die Offenlegung unnötig verrohrter Gewässer oder die Umbestockung von Quellsiepen mit Laubholz. Solche aktiven Optimierungen der Landschaft werden im Rahmen der späteren Planumsetzung auf freiwilliger Basis vertraglich geregelt.
Neben den eigentlichen Planinhalten, die der Kreistag am Ende des Verfahrens als Satzung beschließt, zeigen die Karten informationshalber auch sogenannte „Gesetzlich geschützte Biotope“. Dabei handelt es sich z.B. um Felsen, Magergrünland oder naturnahe Bachläufe und Quellen, die – auch ohne Landschaftsplan – nach den gesetzlichen Bestimmungen geschützt sind. Die Landschaftsplan-Offenlegung bietet daher den Grundstückseigentümern auch die Möglichkeit, sich über diese Biotope zu informieren.