Verkehrssicherungspflicht: Bäume an öffentlichen Straßen überprüfen

Hoch­sauer­land­kreis. Der Fach­dienst Kreis­stra­ßen des Hoch­sauer­land­krei­ses bit­tet alle Eigen­tü­mer, die Grund­stü­cke an öffent­li­chen Stra­ßen haben, an ihre Ver­kehrs­si­che­rungs­pflicht zu den­ken. Gera­de wegen des tro­cke­nen Som­mers sind ins­be­son­de­re Fich­ten vom Bor­ken­kä­fer befal­len und so tro­cken, dass sie ange­sichts der zu erwar­ten­den Herbst­stür­me auf die Stra­ßen fal­len könn­ten und so die Ver­kehrs­teil­neh­mer erheb­lich gefähr­den. Ähn­li­ches gilt für Eschen, die vom Eschen­triebster­ben befal­len sind. „Die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer soll­ten ihre Bäu­me kon­trol­lie­ren und tro­cke­ne, abge­stor­be­ne, kran­ke Bäu­me direkt ent­fer­nen las­sen. Denn sie sind ver­kehrs­si­che­rungs­pflich­tig“, rät Klaus Von­stein, Fach­dienst­lei­ter Kreis­stra­ßen. Dar­über hin­aus schreibt der Fach­dienst zur­zeit alle Eigen­tü­mer an, bei denen bei der regel­mä­ßi­gen Baum­kon­trol­le des Hoch­sauer­land­krei­ses auf­fal­lend kran­ke Bäu­me fest­ge­stellt wor­den sind.

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