Neheim. Im Rahmen des Verkehrskonzepts für die Innenstadt im Ortsteil Neheim ist vom Rat der Stadt Arnsberg beschlossen worden, dass der Bereich der Schobbostraße, der zwischen Schwester-Aicharda-Straße und Kreisverkehr Möhnestraße als Einbahnstraße geführt wird, mit in die Tempo 30-Zone integriert werden soll. Bisher ist dort die innerstädtische Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt. Die erforderliche Verkehrsbeschilderung erfolgt in diesen Tagen. Nach der Kreuzung Schwester-Aicharda-Straße wird auf der Schobbostraße durch den Warnhinweis „Zone 30 verlängert – Ende in 400 m“ und ein zusätzliches Blinklicht für die Dauer von vier Wochen auf die veränderte Situation hingewiesen.








