Arnsberg/Werl. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat die Ablehnung der Genehmigung zur Ansiedlung eines Factory-Outlet-Centers (FOC) in der Stadt Werl durch die Bezirksregierung Arnsberg bestätigt. „Das Urteil im Verfahren um die Genehmigung einer Flächennutzungsplanänderung wurde heute bekannt gegeben. Die genaue Urteilsbegründung wird das Gericht in Kürze zustellen“, meldete Christoph Söbbeler, Pressesprecher der Bezirksregierung, am Mittwoch.
Stadt Werl hatte geklagt
Die Bezirksregierung Arnsberg hatte als zuständige Genehmigungsbehörde am 12. Mai 2016 die 85. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Werl wegen des Verstoßes gegen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung versagt. Mit der Änderung sollten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung des bereits seit mehreren Jahren diskutierten FOC geschaffen werden. Gegen diese Entscheidung hatte die Stadt Werl Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg erhoben.
Schutz der gewachsenen Innenstädte
Nach Auffassung der Bezirksregierung Arnsberg verstößt das geplante FOC gegen Ziele der Landes- und Regionalplanung zur Steuerung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben, die von den Gemeinden zu beachten sind. Im Kern geht es bei diesen Zielen um den Schutz der gewachsenen Innenstädte mit oft kleinteiligem Einzelhandel vor Großprojekten auf der „grünen Wiese“, die dem innerstädtischen Einzelhandel Kaufkraft nehmen und so seine Existenz gefährden können.