Arnsberg. In den kommenden Tagen verschickt die Stadt Arnsberg über 30.000 Grundbesitzabgabenbescheide. Den Bescheiden liegt die Kurzinformation über die aktuellen Abgaben 2017 bei.
Keine Abrechnung der Abfallgebühren mehr
Die Anlage über die Abrechnung der Abfallgebühren entfällt, da seit dem 1. Januar 2016 die Abfallgebühren leerungsunabhängig erhoben werden und die Leerungen von Restmüllbehälter, Altpapiertonne und Biotonne bereits in der Jahresgebühr enthalten sind. Die Grundstückseigentümer, die einen Anspruch auf Gewährung der Abfallgebührenermäßigung für 2016 haben, wurden von Amts wegen ermittelt. Ein entsprechender Antrag ist nicht erforderlich. Die Ermäßigung wird bereits auf dem Jahresbescheid 2017 über die Grundbesitzabgaben berücksichtigt. Die Voraussetzungen können der dem Bescheid beigefügten Kurzinformation entnommen werden.
Rückfragen beim Fachdienst Steuerwesen möglich
Für Rückfragen zu den Bescheiden steht der Fachdienst Steuerwesen (Sachbearbeiter lt. Bescheid) während der Dienstzeiten zur Verfügung. Trotz der Einbindung aller Mitarbeiter im Fachdienst Steuerwesen in die Telefonhotline kann es zu Wartezeiten bzw. Nichterreichbarkeit kommen, wenn alle Mitarbeiter im Gespräch sind. Die Stadtverwaltung bittet diesbezüglich um Verständnis. Fragen bzgl. Abfallgebühren oder Leerungen können direkt an die Technischen Dienste gerichtet werden.
- Der Fachdienst Steuerwesen ist auch über die E‑Mail-Adresse steuerwesen@arnsberg.de und über die Fax-Nummer 02932 201 1864 zu erreichen.