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Stadt verschickt über 30.000 Grundsteuerbescheide

Die Stadt Arns­berg ver­schickt über 30.000 Brie­fe mit Beschei­den. (Sym­bol­fo­to: Vere­na N. / pixelio.de)

Arns­berg. In den kom­men­den Tagen ver­schickt die Stadt Arns­berg über 30.000 Grund­be­sitz­ab­ga­ben­be­schei­de. Den Beschei­den liegt die Kurz­in­for­ma­ti­on über die aktu­el­len Abga­ben 2017 bei.

Keine Abrechnung der Abfallgebühren mehr

Die Anla­ge über die Abrech­nung der Abfall­ge­büh­ren ent­fällt, da seit dem 1. Janu­ar 2016 die Abfall­ge­büh­ren lee­rungs­un­ab­hän­gig erho­ben wer­den und die Lee­run­gen von Rest­müll­be­häl­ter, Alt­pa­pier­ton­ne und Bio­ton­ne bereits in der Jah­res­ge­bühr ent­hal­ten sind. Die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer, die einen Anspruch auf Gewäh­rung der Abfall­ge­büh­ren­er­mä­ßi­gung für 2016 haben, wur­den von Amts wegen ermit­telt. Ein ent­spre­chen­der Antrag ist nicht erfor­der­lich. Die Ermä­ßi­gung wird bereits auf dem Jah­res­be­scheid 2017 über die Grund­be­sitz­ab­ga­ben berück­sich­tigt. Die Vor­aus­set­zun­gen kön­nen der dem Bescheid bei­gefüg­ten Kurz­in­for­ma­ti­on ent­nom­men werden.

Rückfragen beim Fachdienst Steuerwesen möglich

Für Rück­fra­gen zu den Beschei­den steht der Fach­dienst Steu­er­we­sen (Sach­be­ar­bei­ter lt. Bescheid) wäh­rend der Dienst­zei­ten zur Ver­fü­gung. Trotz der Ein­bin­dung aller Mit­ar­bei­ter im Fach­dienst Steu­er­we­sen in die Tele­fon­hot­line kann es zu War­te­zei­ten bzw. Nicht­er­reich­bar­keit kom­men, wenn alle Mit­ar­bei­ter im Gespräch sind. Die Stadt­ver­wal­tung bit­tet dies­be­züg­lich um Ver­ständ­nis. Fra­gen bzgl. Abfall­ge­büh­ren oder Lee­run­gen kön­nen direkt an die Tech­ni­schen Diens­te gerich­tet werden.

  • Der Fach­dienst Steu­er­we­sen ist auch über die E‑Mail-Adres­se steuerwesen@arnsberg.de und über die Fax-Num­mer 02932 201 1864 zu erreichen.

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