Stallpflicht für Geflügel im gesamten Hochsauerlandkreis

 

Hoch­sauer­land­kreis. Im gesam­ten Gebiet des Hoch­sauer­land­krei­ses gilt eine Stall­pflicht für Geflü­gel. Ab Frei­tag, 23. Dezem­ber, sind alle Hal­te­rin­nen und Hal­ter von Hüh­nern, Trut­hüh­nern, Perl­hüh­nern, Reb­hüh­nern, Fasa­nen, Lauf­vö­geln, Wach­teln, Enten oder Gän­sen auf­ge­for­dert, ihre Tie­re in geschlos­se­nen Stäl­len oder in einer Volie­re zu hal­ten, die aus einer über­ste­hen­den, nach oben gegen Ein­trä­ge gesi­cher­ten dich­ten Abde­ckung und einer gegen das Ein­drin­gen von Wild­vö­geln gesi­cher­ten Sei­ten­be­gren­zung bestehen muss. Die Stall­pflicht gilt auch für Geflü­gel, das zu Hob­by­zwe­cken gehal­ten wird.

Nach der amt­li­chen Fest­stel­lung der Geflü­gel­pest bei einem wild­le­ben­den Was­ser­vo­gel Ende Novem­ber in der Gemein­de Möh­ne­see im Kreis Soest galt die Stall­pflicht bis­her bereits für die Gebie­te der Städ­te Arns­berg, Mesche­de und Sun­dern. Nach­dem im Kreis Soest nun auch in einem Haus­ge­flü­gel­be­stand die Geflü­gel­pest aus­ge­bro­chen ist, hat das Ver­brau­cher­schutz­mi­nis­te­ri­um die Krei­se in NRW auf­ge­for­dert, eine flä­chen­de­cken­de Stall­pflicht anzuordnen.

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