Beflaggung zum Tag der Vertreibung

Arnsberg/Sundern. NRW-Innen­mi­nis­ter Ralf Jäger hat anläss­lich des Gedenk­ta­ges für die Opfer von Flucht und Ver­trei­bung am 20. Juni 2016 Beflag­gung ange­ord­net. Der Gedenk­tag für die Opfer von Flucht und Ver­trei­bung fin­det zeit­gleich mit dem Welt­flücht­lings­tag statt. An dem Tag wird den welt­wei­ten Opfern von Flucht und Ver­trei­bung und ins­be­son­de­re der deut­schen Ver­trie­be­nen gedacht. Der Gedenk­tag wur­de durch Beschluss der Bun­des­re­gie­rung vom 27. August 2014 ein­ge­führt und wird seit dem Jah­re 2015 jähr­lich am 20. Juni begangen.

Die Beflag­gung gilt für alle Dienst­ge­bäu­de des Lan­des, der Gemein­den und Gemein­de­ver­bän­de sowie der übri­gen Kör­per­schaf­ten, Anstal­ten und Stif­tun­gen des öffent­li­chen Rechts, die der Auf­sicht des Lan­des unterliegen.

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