Arnsberg. Rund 60 interessierte Bürgerinnen und Bürger fanden am Dienstag den Weg zum Amtsgericht Arnsberg zum dort stattfindenden „Tag des Betreuungsrechts“. Der Andrang war so groß, dass die Veranstaltung leicht zeitverzögert stattfinden musste, da aus einem anderen Saal noch Stühle herbeizuschaffen waren. „Offensichtlich hat die Veranstaltung den Nerv der Zeit getroffen,“ so die stellv. Direktorin Doris Goß.
Sorge um Entmündigung im Alter genommen
Nach einer Begrüßung durch die Behördenleitung und einer Einführung in die Thematik der gesetzlichen Betreuung, der Vorsorgevollmacht und der Patientenverfügung standen den Zuhörerinnen und Zuhörern Richter am Amtsgericht Werthmann, Richterin am Amtsgericht Goß, Rechtspflegerin König und Berufsbetreuer Stromberg Rede und Antwort. „Es entwickelte sich in einer entspannten Gesprächsatmosphäre ein interessanter und gewinnbringender Austausch unter den Anwesenden. Den Referenten gelang es, den Zuhörerinnen und Zuhörern die Sorge zu nehmen, dass im Alter eine Entmündigung droht und ihnen den Ablauf eines Bertreuungsverfahrens, die Vor- und Nachteile einer Vorsorgevollmacht sowie den Sinn und Zweck einer Patientenverfügung nahe zu bringen,“ so Doris Goß. „In einer immer weiter alternden Gesellschaft sind dies offensichtlich Themen, die die Bevölkerung beschäftigen, was die große Resonanz auf den Tag des Betreuungsrechts beim Amtsgericht Arnsberg deutlich gezeigt hat.“