Sundern. „Differenzen bleiben bestehen“ – unter dieser Überschrift haben Bürgermeister Ralph Brodel und Erster Beigeordneter Meinolf Kühn eine gemeinsame Pressemitteilung veröffentlicht, um das Ergebnis ihrer Mediation mitzuteilen. Der Wortlaut:
„Am 9. 3. 2016 fand unter der Leitung des Rechtsanwalts und Mediators Dr. Till Kemper M. A. aus der Gießener Kanzlei Möller Theobald Jung Zenger zwischen Bürgermeister Brodel und Beigeordnetem Kühn ein mehrstündiger Mediationstermin statt. Nach einer ausführlichen Erörterung der Sachlage und Positionen der Parteien wurde offensichtlich, dass die Differenzen, die zum Antrag auf Abwahl des Beigeordneten führten, dem Grunde nach nicht zu überwinden sind.
Der Mediator Dr. Kemper bestätigte, dass die Auseinandersetzung im Termin sachlich und fair verlief und ernsthaft um eine Lösung gerungen wurde. Die Parteien zollten sich gegenseitigen Respekt für das bislang Geleistete und zeigten Verständnis für die jeweilige Position des Gegenüber.
Schließlich kamen sie überein, dass zum Wohle der Stadt eine weitere Zusammenarbeit nicht sinnvoll erscheint, da aufgrund der unüberbrückbaren Differenzen künftig zu hohe Reibungsverluste für die von beiden Parteien gewünschte gewissenhafte und effiziente Amtsausführung befürchtet werden.
Es bestand Konsens, dass unter den gegebenen Umständen die Abwahl des Beigeordneten die beidseitig bevorzugte Lösungsvariante des herrschenden Dissens ist.“
Bereits im nichtöffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hatten Brodel und Kühn den Ratsmitgliedern von der Mediation berichtet, die von der CDU-Fraktion vorgeschlagen worden war.
Kosten bei Abwahl unter 90.000 Euro
Im öffentlichen Teil der Sitzung hatte der Bürgermeister die „rechtssichere“ Information gegeben, dass die Aufwendungen der Stadt Sundern bei einer Abwahl des Beigeordneten bei maximal knapp 90.000 Euro liegen werden und sich allenfalls noch vermindern können. Vor einigen Wochen war auch Brodel noch von einer Summe von über 200.000 Euro ausgegangen. Da der beigeordnete aber am 31. Oktober 2017 das Pensionsalter erreicht, müsste die Stadt höchstens bis zu diesem Datum und nicht bis zum Ende von Kühns Wahlperiode im Sommer 2019 zahlen.