Müll: Soziale Lösung für Pflegebedürftige und Windelkinder gefordert

Der Städ­te- und Gemein­de­bund, der sich bereits mit einer Viel­zahl von Anfra­gen zu die­sem The­ma befasst hat, weist auf die Rechts­la­ge hin, dass es unzu­läs­sig sei, eine kos­ten­lo­se Win­del­ton­ne oder einen kos­ten­lo­sen Win­del­sack für Fami­li­en mit Klein­kin­dern oder für Fami­li­en mit pfle­ge­be­dürf­ti­gen älte­ren Per­so­nen, die auf Ein­weg­win­deln ange­wie­sen sind, ein­zu­füh­ren und die Kos­ten dafür über die Abfall­ge­büh­ren auf alle Abfall­ge­büh­ren­zah­ler abzu­wäl­zen. Der­je­ni­ge, der Ein­weg­win­deln benut­ze, was ohne jeden Zwei­fel nach­voll­zieh­bar sei, müs­se ent­spre­chend der Abfall­men­ge auch zu Abfall­ge­büh­ren her­an­ge­zo­gen wer­den, weil alter­na­tiv auch die Mög­lich­keit bestün­de, mit Blick auf die Abfall­ver­mei­dung wasch­ba­re Mehr­weg­win­deln aus Stoff zu benut­zen. Eine Stadt oder Gemein­de sei ver­pflich­tet, über die Abfall­ge­bühr wirk­sa­me Anrei­ze zur Abfall­ver­mei­dung und ‑ver­wer­tung für die gebüh­ren­pflich­ti­gen Benut­zer der kom­mu­na­len Abfall­ent­sor­gungs­ein­rich­tung zu set­zen. Eine kos­ten­lo­se Win­del­ton­ne oder ein kos­ten­lo­ser Win­del­sack für Fami­li­en mit Klein­kin­dern sei des­halb nur dann mög­lich, wenn die Kos­ten hier­für kom­plett über all­ge­mei­ne Haus­halts­mit­tel finan­ziert werden.

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