SPD: „Nachhaltige Entwicklung der Innenstadt ist Gemeinschaftsaufgabe“

„Einem Opti­ons­ver­trag mit einem Inves­tor zur wei­te­ren Ent­wick­lung eines Ein­kaufs­zen­trums wird die SPD nur zustim­men, wenn die­se Schrit­te erkenn­bar ein­ge­lei­tet wor­den sind“, betont Ste­che­le. Zum Ver­ant­wor­tungs­be­reich des Inves­tors zählt Ste­che­le, dass bei der Gestal­tung des Ein­kaufs­zen­trums zwi­schen Poli­tik, Ein­zel­han­del und Inves­tor eine Eini­gung über die Pla­nungs­in­hal­te her­ge­stellt wer­de. Dazu zähl­ten auch die Ein­be­zie­hung der alten Johan­nes­schu­le und die Unter­brin­gung der VHS im Zen­trum. „Der Gebäu­de­kom­plex muss sich in das zukünf­ti­ge Stadt­bild ein­fü­gen“, for­dert Ste­che­le. Für die Ent­wick­lung des zukünf­ti­gen Innen­stadt­bil­des trü­gen die Immo­bi­li­en­be­sit­zer und die Ein­zel­händ­ler Ver­ant­wor­tung. „Sie wer­den inves­tie­ren müs­sen, denn sonst ist das Ein­kaufs­zen­trum maxi­mal ein Roh­dia­mant ohne Strahl­kraft“, befürch­tet Stechele.

Attraktivitätssteigerung und kein Bremkes-Leerstand

Die SPD for­dert des­halb, dass auch die übri­gen Geschäf­te in der Innen­stadt ihre Attrak­ti­vi­tät stei­gern. Ins­ge­samt müs­se die Auf­ent­halts­qua­li­tät der Innen­stadt für Besu­cher und Kun­den, aber auch für die dort leben­den Men­schen gestei­gert wer­den. Aus die­sem Grun­de wer­de die SPD einem Ver­kauf der städ­ti­schen Grund­stü­cke nur dann zustim­men, wenn sei­tens der übri­gen Geschäfts­in­ha­ber eine Eini­gung auf sol­che Maß­nah­men zur Stei­ge­rung der Attrak­ti­vi­tät der Innen­stadt erreicht wor­den sei. „Die SPD Frak­ti­on erwar­tet des­halb eine Initia­ti­ve der Ver­wal­tung, die Inha­ber der Geschäf­te in der Innen­stadt gemein­sam mit dem Vor­stand der Stadt­mar­ke­ting Sun­dern e.G. und Ver­tre­tern der IHK zur Ent­wick­lung eines sol­chen Kon­zep­tes zeit­nah ein­zu­la­den,“ so Ste­che­le. „Letzt­end­lich erwar­tet die SPD eine kla­re Per­spek­ti­ve für die Immo­bi­lie Brem­kes Cen­ter. Hier darf kein Leer­stand ent­ste­hen“, for­dert Ste­che­le und sieht den Wirt­schafts­för­de­rer der Stadt Sun­dern in der Pflicht, bera­tend tätig zu werden.

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