Balver Brücken-Umleitung startet am Freitag

Sundern/Balve. Die umstrit­te­ne Sper­rung der Brü­cke über die B 229 in Bal­ve für Fahr­zeu­ge über 7,5 Ton­nen star­tet am Frei­tag, 30. Janu­ar um 8 Uhr. Die Fahr­zeu­ge müs­sen eine aus­ge­schil­der­te 34 Kilo­me­ter lan­ge Umlei­tung über das Sun­derner Stadt­ge­biet neh­men. „Alter­na­ti­ven exis­tie­ren nicht,“ sagt Oscar San­tos, Spre­cher der Regio­nal­nie­der­las­sung von Straßen.NRW.

Deutlich sichtbare Rissschäden

San­tos fasst zusam­men: „Die Gewöl­be­brü­cke im Zuge der B 229 über die Hön­ne bei Bal­ve-Sans­sou­ci wur­de von der Pro­jekt­grup­pe Brü­ckener­tüch­ti­gung nach­ge­rech­net mit dem Ergeb­nis, dass das Bau­werk für die bis­her zuläs­si­ge Belas­tungs­klas­se nicht mehr nach­ge­wie­sen wer­den kann. Unter ande­rem sind im Schei­tel eines der Bögen der Brü­cke deut­lich sicht­ba­re Riss­schä­den auf­ge­tre­ten, die bis unmit­tel­bar unter die Fahr­bahn­plat­te rei­chen. Es wur­de eine Sper­rung des Bau­wer­kes auf 7,5 Ton­nen fest­ge­setzt und eine ent­spre­chen­de Umlei­tungs­stre­cke für den Schwer­last­ver­kehr aus­ge­schil­dert. Kon­struk­tiv soll zur Wie­der­her­stel­lung der Trag­fä­hig­keit kurz­fris­tig eine Not­un­ter­stüt­zung errich­tet werden.“

Sondergenehmigung für Busse, Rettungsfahrzeuge und Landwirtschaft

Für einen ein­ge­schränk­ten Nut­zer­kreis – Fahr­zeu­ge des öffent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehrs und Ret­tungs­fahr­zeu­ge sowie land­wirt­schaft­li­che Fahr­zeu­ge – bleibt das Bau­werk per Son­der­ge­neh­mi­gung befahr­bar. „Die­se Beschrän­kung auf Ein­zel­fäl­le dient der abso­lu­ten und kon­trol­lier­ba­ren Beschrän­kung der Über­gangs­fre­quen­zen von Güter­ver­kehr auf der Brü­cke,“ so San­tos. „Es ist eine sehr sta­bi­le, beherrsch­ba­re und siche­re Per­spek­ti­ve bis zur Ver­stär­kung der Brü­cke erfor­der­lich, da genaue Erkennt­nis­se über ver­blei­ben­de Sicher­hei­ten infol­ge vor­han­de­ner Mate­ri­al­kon­sis­tenz feh­len. Wenn bei den ange­ord­ne­ten wöchent­li­chen Brü­cken­prü­fung nega­ti­ve Ver­än­de­run­gen am Trag­sys­tem fest­ge­stellt wer­den, ist eine Voll­sper­rung unab­wend­bar. Daher kann auf eine sehr vor­sich­tig abge­wo­ge­ne restrik­ti­ve Vor­ga­be für den Güter­ver­kehr nicht ver­zich­tet werden.“

Umleitung über Sundern mit 34 Mehrkilometern

Die Umlei­tungs­stre­cke über Sun­dern mit 34 Mehr­ki­lo­me­tern sei mit allen betei­lig­ten Behör­den abge­stimmt, sagt San­tos. „Alter­na­ti­ven zu die­ser Stre­cke exis­tie­ren nicht.“ Wegen der ver­kehr­lich schwie­ri­gen Situa­ti­on wird der Kreu­zungs­punkt der Umlei­tungs­stre­cke der B 229/L 686 in Lan­gen­holt­hau­sen mit einer tem­po­rä­ren Ampel­an­la­ge aus­ge­rüs­tet. Die Umlei­tungs­re­ge­lung gilt ab Frei­tag, 30. Janu­ar 2015, 8 Uhr.

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