Arnsberg. Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine neue Förderrichtlinie zum Programm progres.nrw verabschiedet. Die Richtlinie zum neuen Förderbaustein Wärme- und Kältenetze ist seit 15. Dezember 2014 in Kraft. Anträge können Unternehmen aus NRW stellen. Die Bezirksregierung Arnsberg ist landesweit für die Bewilligung zuständig.
Landesprogramm progres.nrw – Neue Richtlinie zur Förderung
„Ziel der neuen Förderrichtlinie ist, den Neu- und Ausbau von energieeffizienten Fernwärme- und Fernkältenetzen nachhaltig zu fördern – einschließlich der dazugehörigen Einrichtungen zur Verteilung und zum Transport von Fernwärme und Fernkälte,“ erläutert RP-Sprecher Christoph Söbbeler. „Zudem werden Maßnahmen unterstützt, durch die die Energieeffizienz des Netzes erhöht werden kann.“
Folgende Maßnahmen können auf Basis der Richtlinie gefördert werden:
- der Neubau und die Verdichtung von energieeffizienten Netzen zur Verteilung von Fernwärme oder Fernkälte bis zu einem Nenndurchmesser des Medienrohres mit Durchgangsnorm (DN) 300,
- netzzugehörige Anlagen zur Auskopplung von Wärme aus industriellen Prozessen und Müllverbrennungsanlagen, die zu einer Effizienzsteigerung des eingesetzten Primärenergieträgers durch seine Nutzung in der Fernwärme oder – kälte führen,
- Speicher in Fernwärme- und Fernkältenetzen,
- Fernwärme- und Fernkälteleitungen zur Querung von Infrastruktureinrichtungen mit überregionaler Bedeutung (unabhängig vom Nenndurchmesser des Medienrohres),
- der Umbau von Fernwärmedampfnetzen zu Heißwassernetzen,
- die Verbindung von vorhandenen, bisher unverbundenen und getrennt versorgten Fernwärmenetzen, die den Anteil der Kraftwärmekopplung erhöhen oder die Versorgungssicherheit in den Fernwärmenetzen optimieren (unabhängig vom Nenndurchmesser des Medienrohres),
- sowie nach eingehender Prüfung: besondere Anlagen, Systeme und Einrichtungen, die effiziente Fernwärme und Fernkälte mit erhöhtem Innovationsgrad verteilen bzw. transportieren oder einen außerordentlichen Multiplikator-Effekt haben,
- und in besonders gelagerten Einzelfällen: die unterirdische Verlegung von Fernwärmeleitungen mit einem Nenndurchmesser der Medienrohre größer DN 300.
Ein Programmbaustein für NRW-Unternehmen
Anträge stellen können Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben. Auch das konkrete Vorhaben muss in NRW realisiert werden. Die Anträge sind an die Bezirksregierung Arnsberg zu richten, die über ihre Abteilung für Bergbau und Energie NRW-weit für die Bewilligung zuständig ist.
Weitere Informationen und Antragsvordrucke sind auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg abrufbar unter http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/f/foerderpro_progres_nrw/waerme_kaeltenetze/index.php