Stadt Sundern droht mit Hundeverbot auf Friedhöfen

Sun­dern. Hun­de­kot auf Fried­hö­fen ist auch in Sun­dern ein Pro­blem. Jetzt droht die Stadt mit einem Hundeverbot.

Wieder viele Beschwerden

Laut Fried­hofs­ord­nung der Stadt Sun­dern ist das Mit­brin­gen von Tie­ren auf städ­ti­schen Fried­hö­fen unter­sagt. Aus­drück­lich aus­ge­nom­men von die­ser Rege­lung sind bis­her ange­lein­te Hun­de. „Lei­der meh­ren sich nun wie­der Beschwer­den, dass Fried­hofs­an­la­gen und sogar ein­zel­ne Grab­stät­ten mit Hun­de­kot ver­un­rei­nigt wer­den,“ so Ste­fan Laufmöl­ler vom Bür­ger­ser­vice. „Eini­ge weni­ge Hun­de­hal­ter ach­ten offen­sicht­lich nicht dar­auf, was ihre Vier­bei­ner anstel­len oder ver­ges­sen im Fall des Fal­les, den Kot ihrer Tie­re auf­zu­neh­men und zu ent­sor­gen. Dabei ver­sto­ßen sie nicht nur gegen die Regeln eines har­mo­ni­schen Mit­ein­an­ders, son­dern auch gegen gül­ti­ge Rechts­vor­schrif­ten. Ver­set­zen Sie sich bit­te ein­mal in die Lage der Per­so­nen, die das Grab ihrer Ange­hö­ri­gen pfle­gen möch­ten und die­ses dann der­art ver­un­rei­nigt vorfinden.“

Friedhofsverwaltung hofft noch auf Besserung

Soll­te es wei­ter­hin zu Beschwer­den über Hun­de­kot auf Fried­hö­fen kom­men, müs­se mög­li­cher­wei­se über ein grund­sätz­li­ches Hun­de­ver­bot auf Fried­hö­fen nach­ge­dacht wer­den, heißt es nun in einer Pres­se­mit­tei­lung aus dem Rat­haus. „Dies wür­de dann aller­dings zum gro­ßen Teil auch die­je­ni­gen tref­fen, die die zur­zeit gel­ten­den Regeln beach­ten,“ so Laufmöl­ler. Die Fried­hofs­ver­wal­tung hof­fe des­halb, dass die in Fra­ge kom­men­den Hun­de­be­sit­zer in eige­nem Inter­es­se ihrer Auf­sichts­pflicht gerecht werden.

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