Nach Hotel-Schließung: Eigentümer und Stadt stellen Halbersbacher-Darstellung infrage

Streit um Sun­der­land Hotel: Eigen­tü­mer und Stadt wider­spre­chen Betreiber

Sun­dern. Nach der kurz­fris­ti­gen Ein­stel­lung des Hotel­be­triebs im Sun­der­land Hotel neh­men nun sowohl die Eigen­tü­mer­ge­sell­schaft als auch die Stadt Sun­dern Stel­lung – mit deut­lich unter­schied­li­chen Bewer­tun­gen der Lage.

Die Seve­rin Hol­ding GmbH & Co. KG, Eigen­tü­me­rin der Immo­bi­lie, zeigt sich in einer schrift­li­chen Stel­lung­nah­me über­rascht und irri­tiert über das Vor­ge­hen der Betrei­be­rin, der Hal­bers­ba­cher Pri­vat­ho­tels GmbH. Die Begrün­dung, der Hotel­be­trieb sei wegen tech­ni­scher oder sicher­heits­re­le­van­ter Män­gel ein­ge­stellt wor­den, weist die Eigen­tü­mer­sei­te aus­drück­lich zurück.

Technische Probleme nicht wahrer Grund für Schließung

Wört­lich heißt es, die von Hal­bers­ba­cher kom­mu­ni­zier­ten „ver­meint­li­chen tech­ni­schen Pro­ble­me“ sei­en unzu­tref­fend und stell­ten „ersicht­lich nicht den wah­ren Grund“ für die Schlie­ßung dar. Der Wei­ter­be­trieb des Hotels sei zu kei­nem Zeit­punkt ein­ge­schränkt gewe­sen – weder in den ver­gan­ge­nen Mona­ten noch aktu­ell. Auch von Sei­ten der zustän­di­gen Brand­schutz­be­hör­den habe es kei­ner­lei Ein­schrän­kun­gen gegeben .

Die Seve­rin Hol­ding kün­digt an, sich mit der Betriebs­ein­stel­lung nicht abzu­fin­den und kün­digt an, alle recht­li­chen Mög­lich­kei­ten bis hin zu gericht­li­chen Schrit­ten zu prü­fen. Ziel blei­be es, den Hotel­stand­ort im Zen­trum von Sun­dern lang­fris­tig zu erhal­ten und eine zukunfts­fä­hi­ge Lösung zu finden.

Stadt Sundern: Keine Nutzungsuntersagung, keine akute Gefahr

Auch die Stadt Sun­dern hat sich unauf­ge­for­dert an die Blick­punkt-Redak­ti­on gewandt, um „mög­li­chen Miss­ver­ständ­nis­sen vor­zu­beu­gen“. Dem­nach habe Anfang 2025 eine wie­der­keh­ren­de Prü­fung des Gesamt­ob­jek­tes statt­ge­fun­den. Dabei sei­en Män­gel an der Über­prü­fung tech­ni­scher Anla­gen fest­ge­stellt worden.

Ent­schei­dend: Die Nut­zung des Gebäu­des wur­de nicht unter­sagt, da aus­drück­lich kei­ne kon­kre­te Gefahr bestan­den habe. Die­se Ein­schät­zung sei zudem extern über­prüft und bestä­tigt wor­den. Eine behörd­li­che Schlie­ßung oder Zwangs­maß­nah­me habe es nicht gegeben.

Offene Fragen – und ein offener Konflikt

Damit ver­dich­tet sich das Bild eines grund­le­gen­den Kon­flikts zwi­schen Betrei­ber und Eigen­tü­mer, bei dem die Ursa­chen der Schlie­ßung höchst unter­schied­lich dar­ge­stellt wer­den. Wäh­rend Hal­bers­ba­cher sicher­heits­re­le­van­te Grün­de nennt, wider­spre­chen sowohl Eigen­tü­mer als auch Stadt einer aku­ten Gefähr­dung oder behörd­li­chen Einschränkung.

Wie es für den zen­tra­len Hotel­stand­ort, für Arbeits­plät­ze, für Ver­an­stal­tun­gen und für die Zukunft des Gebäu­des wei­ter­geht, ist der­zeit offen. Klar ist jedoch: Die Schlie­ßung des Sun­der­land Hotels ist längst nicht nur eine betrieb­li­che Ent­schei­dung – sie könn­te sich zu einer juris­ti­schen Aus­ein­an­der­set­zung mit erheb­li­cher Trag­wei­te für die Stadt Sun­dern entwickeln.

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