Ruhe an den Festtagen: Weihnachtsfrieden im Finanzamt Arnsberg

Arns­berg. Zum Jah­res­aus­klang gilt in der Finanz­ver­wal­tung Nord­rhein-West­fa­len der Weih­nachts­frie­den, den der Minis­ter der Finan­zen des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len, Dr. Mar­cus Optendrenk, bekannt­ge­ge­ben hat. Auch das Finanz­amt Arns­berg setzt die­se Rege­lung in der Zeit vom 17. bis 31. Dezem­ber 2025 um.

Maßnahmen werden zurückgestellt

In die­sem Zeit­raum wer­den bestimm­te Maß­nah­men, wie Voll­stre­ckun­gen oder die Ein­lei­tung von Betriebs­prü­fun­gen, bewusst zurück­ge­stellt, damit die Fei­er­ta­ge für Bür­ge­rin­nen und Bür­ger im Mit­tel­punkt ste­hen können.

„Der Weih­nachts­frie­den ist für uns ein Zei­chen von Rück­sicht und Ver­ant­wor­tungs­be­wusst­sein“, erklärt Bernd Brie­den, Lei­ter des Finanz­amts Arns­berg. „Auch wir im Finanz­amt Arns­berg set­zen die­se Vor­ga­be bewusst um und tra­gen dazu bei, dass die Fei­er­ta­ge für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger mög­lichst unge­stört verlaufen.“

Landesweite Regelung

Der Weih­nachts­frie­den ist eine lan­des­weit gel­ten­de Rege­lung und wird von allen Finanz­äm­tern in Nord­rhein-West­fa­len umge­setzt. Ziel ist es, zum Jah­res­en­de mit Augen­maß zu han­deln und den Men­schen im Land eine ruhi­ge Zeit über die Fei­er­ta­ge zu ermöglichen.

Steu­er­be­schei­de wer­den wei­ter­hin ver­sandt, ins­be­son­de­re damit Steu­er­erstat­tun­gen zeit­nah aus­ge­zahlt wer­den kön­nen. Auch Mah­nun­gen blei­ben von der Rege­lung unbe­rührt. In Aus­nah­me­fäl­len, etwa bei dro­hen­der Ver­jäh­rung, kann es erfor­der­lich sein, dass das Finanz­amt tätig wird.

Informationen für Bürgerinnen und Bürger

Inter­es­sier­te, die sich wäh­rend der Fei­er­ta­ge in Ruhe über steu­er­li­che The­men infor­mie­ren möch­te, fin­det auf der Ser­vice-Web­site www.finanzamt.nrw.de zahl­rei­che Infor­ma­tio­nen und digi­ta­le Angebote.

 

 

 

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