
Sundern. Ziel der Wärmeplanung ist die Entwicklung eines nachhaltigen und effizienten Wärmetransformationsplans, der eine nachhaltige und emissionsfreie Energieversorgung sicherstellt und zugleich die Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes erfüllt.
Hintergrund: Wärmeplanungsgesetz verpflichtet Kommunen
Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet die Bundesländer und darüber die Kommunen in Deutschland bis Mitte 2026 (über 100.000 Einwohner) bzw. bis Mitte 2028 (unter 100.000 Einwohner) einen solchen Wärmeplan vorzulegen. Gegenstand der Wärmeplanung ist vollständige Reduzierung der wärmemarktinduzierten CO2-Emissionen bis zum Zieljahr 2045. Die durch den Wärmemarkt verursachten Emissionen umfassen regelmäßig mehr als 40 % der gesamtstädtischen Emissionen. Ferner geht es darum, den Einsatz erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz im gesamten Stadtgebiet zu steigern.
Auftrag an erfahrenes Beratungsunternehmen
Die Stadt Sundern hat die Durchführung der Wärmeplanung an das Beratungsunternehmen con|energy consult gmbh (ce|co) vergeben. Ce|co unterstützt die Stadt mit Expertise und innovativen Lösungen im Wärmemarkt.
Zusammenarbeit mit Stadtwerken und Akteuren vor Ort
Der Wärmeplan wird von der Verwaltung und dem Beratungsunternehmen in enger Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Sundern erarbeitet. Deren lokales Wissen und technologische Kompetenz sind wichtige Faktoren für den künftigen Umsetzungserfolg der kommunalen Wärmeplanung. Darüber hinaus werden weitere relevante Akteure und Multiplikatoren in den Planungsprozess eingebunden.
Zeitplan und Bürgerbeteiligung
Die Projektlaufzeit ist bis September 2026 geplant. Bürgermeisterin Dr. Jacqueline Bila betont:
„Die kommunale Wärmeplanung soll dazu beitragen, Sundern zu einer klimafreundlichen und energieeffizienten Stadt zu machen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit unseren Partnern und darauf, gemeinsam die Herausforderungen der Energiewende zu meistern.“
Die Stadt Sundern wird die Öffentlichkeit regelmäßig über den Fortschritt der Wärmeplanung informieren. Sobald belastbare Informationen zur Bestands- und Potenzialanalyse sowie zum Zielszenario vorliegen, beabsichtigt die Stadt eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. Die Bekanntmachung erfolgt rechtzeitig vor dem Termin.









