Stadt Arnsberg fordert Erhalt des arbeitsgerichtlichen Standortes

Arns­berg. Die Stadt Arns­berg posi­tio­niert sich im lau­fen­den Betei­li­gungs­ver­fah­ren zur Neu­ord­nung der Arbeits­ge­richts­bar­keit in Nord­rhein-West­fa­len klar für den Erhalt des Stand­or­tes Arns­berg. Das vom Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um vor­ge­leg­te Dis­kus­si­ons­pa­pier sieht vor, Arns­berg künf­tig nur noch als Gerichts­tags­stand­ort zu führen.

Große Bedeutung

Bür­ger­meis­ter Ralf Paul Bitt­ner betont die gro­ße Bedeu­tung Arns­bergs für die Regi­on Süd­west­fa­len: „Arns­berg ist seit Jahr­zehn­ten ein zen­tra­ler Stand­ort der Arbeits­ge­richts­bar­keit und gewähr­leis­tet für Beschäf­tig­te wie Unter­neh­men eine wohn­ort­na­he, ver­läss­li­che und fach­lich star­ke Struk­tur. Gera­de in einer indus­trie­star­ken Regi­on wie Süd­west­fa­len ist Bür­ger­nä­he ein wesent­li­cher Fak­tor des Zugangs zum Recht.“

Bürgernähe wesentlicher Faktor

Die Stadt ver­weist dar­auf, dass Süd­west­fa­len zu den stärks­ten Indus­trie­re­gio­nen Deutsch­lands gehört und dass ein Abbau vor Ort lan­ge Wege, zusätz­li­che Belas­tun­gen und eine Schwä­chung des Behör­den­stand­or­tes Arns­berg zur Fol­ge hätte.

Starker Behördenstandort

So auch der 1. Bei­geord­ne­te Chris­to­pher Hil­ver­ling: „Wir unter­stüt­zen aus­drück­lich das Ziel des Lan­des, die Arbeits­ge­richts­bar­keit zukunfts­fest auf­zu­stel­len. Dies darf aber nicht zu einer Schwä­chung der Jus­tiz­prä­senz in Süd­west­fa­len füh­ren. Arns­berg muss ein voll­wer­ti­ger Stand­ort bleiben.“

Stellungnahme beim Land einbringen

Die Stadt Arns­berg wird ihre Stel­lung­nah­me frist­ge­recht gegen­über dem Land ein­brin­gen und bleibt im Gespräch mit allen Stellen.

 

 

 

 

 

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