Schusswaffengebrauch in Arnsberg: Gericht ordnet Unterbringung in forensischer Psychiatrie an

Der Poli­zei­ein­satz vom 11. Okto­ber in Arns­berg, bei dem ein 40-jäh­ri­ger Mann durch einen Schuss aus der Dienst­waf­fe eines Beam­ten ver­letzt wur­de, beschäf­tigt wei­ter­hin Staats­an­walt­schaft und Poli­zei (Foto: privat)

Arns­berg. Der spek­ta­ku­lä­re Poli­zei­ein­satz vom 11. Okto­ber in Arns­berg, bei dem ein 40-jäh­ri­ger Mann durch einen Schuss aus der Dienst­waf­fe eines Beam­ten ver­letzt wur­de, beschäf­tigt wei­ter­hin Staats­an­walt­schaft und Poli­zei. Wie die Staats­an­walt­schaft Arns­berg und die Poli­zei Dort­mund in einer gemein­sa­men Erklä­rung mit­teil­ten, dau­ern die Ermitt­lun­gen zu den Hin­ter­grün­den des Vor­falls an.

Nach bis­he­ri­gen Erkennt­nis­sen hat­te der Mann, ein deut­scher Staats­bür­ger alba­ni­scher Her­kunft, mit einer Eisen­stan­ge Ein­satz­kräf­te bedroht und dabei auch Strei­fen­wa­gen beschä­digt. Als die Situa­ti­on eska­lier­te, mach­te ein Poli­zei­be­am­ter von sei­ner Schuss­waf­fe Gebrauch. Der 40-Jäh­ri­ge wur­de durch einen Schuss ins Bein ver­letzt und anschlie­ßend in einem Kran­ken­haus behandelt.

Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie

Inzwi­schen ist der Mann wie­der aus der sta­tio­nä­ren Behand­lung ent­las­sen. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft hat das Amts­ge­richt Arns­berg sei­ne vor­läu­fi­ge Unter­brin­gung in einer foren­si­schen Psych­ia­trie angeordnet.

Par­al­lel dazu lau­fen wei­ter­hin Ermitt­lun­gen gegen den Beschul­dig­ten selbst – eben­so wie die unab­hän­gi­gen Ermitt­lun­gen gegen die betei­lig­ten Poli­zei­be­am­ten, um den Ablauf und die Ver­hält­nis­mä­ßig­keit des Ein­sat­zes zu klä­ren. Wei­te­re Aus­künf­te zu den lau­fen­den Ver­fah­ren kön­nen der­zeit nicht erteilt werden.

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