Neue Schiedsperson für Großraum Neheim ab 2026 gesucht

Arns­berg. Zur Unter­stüt­zung der außer­ge­richt­li­chen Streit­schlich­tung sucht die Stadt Arns­berg ab dem Jahr 2026 eine neue Schieds­per­son für den Groß­raum Neheim mit dem Schieds­amts­be­zirk Bachum – Neheim – Voss­win­kel. Inter­es­sier­te Bür­ge­rin­nen und Bür­ger kön­nen sich ab sofort bewerben.

Seit 2012 ist Doris Loser als Schieds­frau im Bezirk Bachum – Neheim – Voss­win­kel tätig. Aus per­sön­li­chen Grün­den legt sie ihr Amt vor­zei­tig nie­der. Daher soll nun eine geeig­ne­te Nach­fol­ge gefun­den wer­den, die bei Bedarf in den ers­ten Wochen und Mona­ten von Doris Loser ein­ge­ar­bei­tet und bei Bedarf unter­stützt wird.

Gesucht wird eine Per­son, die bereit ist, die ehren­amt­li­che Tätig­keit für die Dau­er von fünf Jah­ren zu über­neh­men und als Schieds­frau bzw. Schieds­mann tätig zu wer­den. Geeig­ne­te Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber müs­sen ihren Wohn­ort im Schieds­amts­be­zirk haben, zwi­schen 30 und 70 Jah­re alt und per­sön­lich gut geeig­net für die Streit­schlich­tung sein. Die Tätig­keit umfasst auch die Ver­tre­tung der Schieds­per­son des Bezirks Bruch­hau­sen – Her­drin­gen – Hol­zen – Hüs­ten – Müschede.

Was ist eine Schiedsperson und welche Aufgaben hat sie?

Schieds­per­so­nen unter­stüt­zen Streit­par­tei­en dabei, Kon­flik­te außer­ge­richt­lich zu schlich­ten. Bei bestimm­ten Delik­ten wie Bedro­hung, Belei­di­gung, Haus­frie­dens­bruch, Kör­per­ver­let­zung, Nach­bar­schafts­strei­tig­kei­ten, Sach­be­schä­di­gung oder Ver­let­zung des Brief­ge­heim­nis­ses ist ein Schlich­tungs­ver­such gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, um die Gerich­te zu entlasten.

Dar­über hin­aus kön­nen auch zahl­rei­che bür­ger­lich-recht­li­che Strei­tig­kei­ten außer­ge­richt­lich durch Schlich­tungs­ver­fah­ren geklärt wer­den. Vor­tei­le des Schlich­tungs­ver­fah­rens sind eine schnel­le Bear­bei­tung, gerin­ge Kos­ten und die Aus­sicht auf dau­er­haft fried­li­che Lösun­gen, da kein Ver­fah­ren als Sieg oder Nie­der­la­ge einer Par­tei gilt.

Ehrenamt mit Sachkostenentschädigung

Schieds­leu­te erhal­ten eine Sach­kos­ten­er­stat­tung von gut 500 Euro pro Jahr sowie Fortbildungs‑, Fahrt- und Mate­ri­al­kos­ten. Räum­lich­kei­ten für die Streit­schlich­tun­gen wer­den kos­ten­frei bereit­ge­stellt. Das Ehren­amt lässt sich auf­grund nied­ri­ger Fall­zah­len gut mit Beruf und Fami­lie ver­ein­ba­ren. Bewer­bun­gen von Men­schen mit Migra­ti­ons­hin­ter­grund sind aus­drück­lich willkommen.

Bewerbungsmodalitäten

Inter­es­sier­te rich­ten ihre schrift­li­che Bewer­bung bis Ende Novem­ber 2025 an die Stadt Arns­berg, Fach­dienst Recht, Hel­le­fel­der Str. 8, 59821 Arns­berg, Ansprech­part­ne­rin: Son­ja Stirn­berg (Tel. 02932 201‑1281, recht@arnsberg.de). Bewer­bungs­un­ter­la­gen soll­ten einen tabel­la­ri­schen Lebens­lauf sowie ein aktu­el­les Licht­bild ent­hal­ten. Inter­es­sier­te Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber soll­ten außer­dem mit­tei­len, ab wann die ehren­amt­li­che Tätig­keit mög­lich wäre.

Kontakt für Rückfragen

Fra­gen beant­wor­ten die zustän­di­ge Sach­be­ar­bei­te­rin bei der Stadt Arns­berg, Son­ja Stirn­berg, unter 02932 201‑1281 bzw. recht@arnsberg.de oder die schei­den­de Schieds­frau Doris Loser unter 02932  25193 und schiedsstelle@loser-arnsberg.de oder ger­ne auch im per­sön­li­chen Gespräch.

Weitere Informationen

www.arnsberg.de/wohnen-leben/einrichtungen/schiedspersonen
www.schiedsamt.de

www.streitschlichtung.nrw.de

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Arnsberg)

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