
Arnsberg/Lippstadt. Mitglieder der SPD-Frauen Arnsberg haben sich aktiv an einer Demonstration gegen das Abtreibungsverbot im Klinikum Lippstadt beteiligt. Hintergrund ist die Übernahme des Krankenhauses durch einen katholischen Träger Anfang des Jahres. Seitdem dürfen dort Schwangerschaftsabbrüche nicht mehr durchgeführt werden, es sei denn, die Mutter schwebt in akuter Lebensgefahr. Prof. Dr. Joachim Volz, Gynäkologe und Chefarzt, hat den juristischen Weg eingeschlagen, um gegen diese Regelung vorzugehen. Die Eröffnung des Klageverfahrens wurde von der Demonstration begleitet.
Einsatz für Selbstbestimmung
Das Motto der Veranstaltung lautete: „Meine Hilfe ist keine Sünde, sondern Ort der Menschlichkeit.“ Damit richteten sich die Teilnehmenden mit einem Appell gegen die restriktiven Regelungen, die Frauen in ihrer Entscheidungsfreiheit erheblich einschränken.
Die SPD-Frauen Arnsberg betonen die Bedeutung der Selbstbestimmung über den eigenen Körper: „Schwangerschaftsabbrüche sind eine Frage der Selbstbestimmung und nicht des Glaubens“, so Dana Manthey, Geschäftsführerin der SPD Frauen Arnsberg. Larissa Braun, Vorsitzende, ergänzt: „Jede Frau muss das Recht haben, selbst zu entscheiden, ob und wann sie eine Schwangerschaft beenden möchte. Das katholische Abtreibungsverbot ist ein Eingriff in die persönliche Freiheit und stellt eine Ungleichheit dar, die wir entschieden ablehnen.“
Forderungen und Botschaften
Während der Kundgebung wurden zahlreiche Plakate mit Botschaften wie „Mein Körper, meine Entscheidung“ gezeigt. Die Teilnehmenden forderten eine Reform der gesetzlichen Regelungen, um Frauen in ihrer Entscheidung zu unterstützen und ihnen den Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen wohnortnah zu gewährleisten.
Ein Mann äußerte im Gespräch mit den SPD Frauen seine eigene Betroffenheit, denn er habe die Folgen der Verweigerung wohnortnaher Versorgung im privaten Umfeld miterlebt. „Ich glaube zwar an Gott, aber viel mehr daran, dass Frauen selbst entscheiden sollten“, so der Demonstrant.
Gerichtliche Entscheidung und weitere Schritte
Die Klage von Prof. Dr. Volz wurde in erster Instanz abgewiesen aber weitere Schritte sind bereits geplant. Das Gericht habe in diesem Zusammenhang das kirchliche Selbstbestimmungsrecht betont. „Die Existenz eine kirchlichen ‚Selbstbestimmungsrechtes‘ darf nicht dass Recht der Frauen auf Selbstbestimmung über Körper und Leben beschränken. Diese Art der Bevormundung ist nicht länger hinnehmbar“, so die teilnehmende Europaabgeordnete Birgit Sippel.
Weiteres Engagement der SPD-Frauen
Die SPD-Frauen kündigten an, sich weiterhin aktiv für eine offene und gerechte Gesellschaft einzusetzen, in der Frauen ihre reproduktiven Rechte ohne Diskriminierung wahrnehmen können. Hierzu zählt auch der Schutz und die Förderung lokaler Gesundheitsdienste, Beratungsstellen und medizinische Einrichtungen im Hochsauerlandkreis.
„Es ist an der Zeit, dass wir als Gesellschaft die Rechte der Frauen respektieren und schützen“, so Larissa Braun weiter. „Das katholische Abtreibungsverbot ist nicht nur ein religiöses, sondern auch ein gesellschaftliches Problem, das Frauen in ihrer Gesundheit und Würde einschränkt.“
(Quelle: SPD Arnsberg)









