Möhne- und Sorpetalsperre befallen – Ruhrverband warnt vor Ausbreitung der Quaggamuschel

Groß­flä­chi­ge Auf­kom­men der Quag­gamu­scheln an Brü­cken­pfei­lern, tech­ni­schen Anla­gen oder
Bäu­men sind kei­ne Sel­ten­heit. Die Schich­ten kön­nen bis zu 70 Zen­ti­me­ter dick wer­den. (Foto: Ruhrverband)

Sun­dern. Der Ruhr­ver­band betrach­tet das Auf­tre­ten der ursprüng­lich aus dem Schwarz­meer­raum stam­men­den Quag­gamu­schel (Dreis­se­na rostri­f­or­mis bug­en­sis) in sei­nen sau­er­län­di­schen Tal­sper­ren mit gro­ßer Sor­ge. Am Mon­tag, 4. August, fan­den in der Sor­pe­tal­sper­re Tauch­un­ter­su­chun­gen statt, um Erkennt­nis­se dar­über zu gewin­nen, wie stark die Besied­lung des Sees mit der inva­si­ven, also nicht-hei­mi­schen Muschel­art bereits fort­ge­schrit­ten ist. Auch in der Möh­n­etal­sper­re hat sich die Quag­gamu­schel mas­siv aus­ge­brei­tet, Unter­was­ser­auf­nah­men aus ver­gan­ge­nen Tauch­un­ter­su­chun­gen zei­gen groß­flä­chi­ge Abla­ge­run­gen an tech­ni­schen Bau­tei­len und Anlagen.

Der Ruhr­ver­band setzt nun alles dar­an, um die Über­tra­gung auf sei­ne ande­ren Tal­sper­ren im Sau­er­land zu ver­hin­dern. Hier­bei ist vor allem die Mit­hil­fe der­je­ni­gen gefragt, die Boo­te auf den Tal­sper­ren haben, denn Sport- und Angel­boo­te, die zwi­schen ver­schie­de­nen Gewäs­sern – etwa den nie­der­län­di­schen Groß­ge­wäs­sern und den Tal­sper­ren des Sau­er­lands – pen­deln und vor dem Wie­der­ein­set­zen nicht gründ­lich gerei­nigt wer­den, stel­len einen der Haupt­über­tra­gungs­we­ge dar.

Klei­ne Muschel, gro­ße Aus­wir­kun­gen: Ein Tau­cher prä­sen­tiert Quag­gamu­scheln, die er bei der Betau­chung am 4. August 2025 aus der Sor­pe­tal­sper­re geholt hat. Ist ein Gewäs­ser erst ein­mal befal­len, kann die wei­te­re Aus­brei­tung nur noch ver­lang­samt wer­den. (Foto: Ruhrverband)

Ab sofort gelten daher für die Talsperren des Ruhrverbands folgende Regeln:

  • Alle Boo­te, die auf mehr als einer Tal­sper­re des Ruhr­ver­bands ein­ge­setzt oder von einem ande­ren Gewäs­ser auf eine Tal­sper­re des Ruhr­ver­bands ver­bracht wer­den, müs­sen vor dem erneu­ten Ein­set­zen auf einer Ruhr­ver­band­s­tal­sper­re einer Grund­rei­ni­gung unter­zo­gen werden.
  • Die Grund­rei­ni­gung ist mit einem Hoch­druck­rei­ni­ger und mög­lichst mit 60 °C hei­ßem Was­ser vorzunehmen.
  • Auch Trai­ler und Elek­tro­mo­to­ren müs­sen grund­ge­rei­nigt werden.
  • Etwa­iges Bil­gen­was­ser und Rest­was­ser aus sons­ti­gen Behält­nis­sen ist voll­stän­dig abzulassen.
  • Auch die mikro­sko­pisch klei­nen Lar­ven (50–150 µm) und Eier der Muschel rei­chen zur Besied­lung eines neu­en Gewäs­sers aus. Sie sind mit blo­ßem Auge nicht zu erken­nen, müs­sen aber eben­falls gründ­lich ent­fernt wer­den. Des­halb ist beson­ders auf Rit­zen, Zwi­schen­räu­me etc. zu achten.
  • Nach der Rei­ni­gung müs­sen Boot, Trai­ler und Elek­tro­mo­tor voll­stän­dig trock­nen (Zeit­raum ca. drei Wochen).
  • Auch ande­re Sport­ge­rä­te, die mit Was­ser in Berüh­rung kom­men (SUPs, Boards, Foils, Kajaks, Kanus, Tau­ch­e­quip­ment etc.), müs­sen gründ­lich gerei­nigt und getrock­net werden.
  • Wie auch in der für alle Tal­sper­ren des Ruhr­ver­bands gel­ten­den Frei­zeit­ord­nung fest­ge­legt ist, darf die Rei­ni­gung nicht im Stau­raum oder Ufer­be­reich stattfinden.

Um die neu­en Regeln mög­lichst groß­flä­chig zu kom­mu­ni­zie­ren, wer­den aktu­ell Schil­der rund um die Tal­sper­ren auf­ge­stellt und Hand­zet­tel ver­teilt. Die an den Tal­sper­ren ansäs­si­gen Ver­ei­ne, Ver­kaufs­stel­len und Was­ser­sport­un­ter­neh­men wur­den per Anschrei­ben über die ab sofort gel­ten­den Rei­ni­gungs­re­geln infor­miert und zur Mit­hil­fe auf­ge­ru­fen, um den Vor­marsch der aggres­si­ven Muschel­art ein­zu­däm­men. Ab der nächs­ten Was­ser­sport­sai­son 2026 wer­den die Frei­zeit­ord­nung und die Merk­blät­ter des Ruhr­ver­bands für Ver­an­stal­tun­gen ent­spre­chend angepasst.

Gefahr für den Talsperrenbetrieb und das ökologische Gleichgewicht

Ist ein Gewäs­ser erst ein­mal von der Quag­gamu­schel befal­len, sind die öko­lo­gi­schen und wirt­schaft­li­chen Fol­gen gravierend:

  • Die Muscheln fil­tern so viel Phy­to­plank­ton, dass sie Fischen und ande­ren aqua­ti­schen Lebe­we­sen die Nah­rungs­grund­la­ge ent­zie­hen und die Bio­di­ver­si­tät ernst­haft gefähr­den. Ein ein­drucks­vol­les Bei­spiel ist der US-ame­ri­ka­ni­sche Lake Michi­gan: Hier wur­de die Quag­gamu­schel erst­mals Anfang der 1990er Jah­re nach­ge­wie­sen und macht mitt­ler­wei­le schät­zungs­wei­se über 90 Pro­zent der Bio­mas­se im See aus.
  • Die Muscheln besie­deln in gro­ßer Zahl tech­ni­sche Bau­tei­le an den was­ser­wirt­schaft­li­chen Betriebs­an­la­gen, was zu höhe­rem Repa­ra­tur­auf­wand, einer gerin­ge­ren Ener­gie­pro­duk­ti­on in den Was­ser­kraft­wer­ken, schnel­le­rem Anla­gen­ver­schleiß und Funk­ti­ons­ein­schrän­kun­gen bis hin zu Ver­stop­fun­gen füh­ren kann. Die wirt­schaft­li­chen Schä­den, die von der Quag­gamu­schel ver­ur­sacht wer­den, sind enorm.

Ers­te Unter­su­chun­gen an Fischen wie Rot­au­ge, Bras­se oder Gro­ße Marä­ne in Möh­ne und Sor­pe­see zei­gen, dass die­se zwar gele­gent­lich Quag­gamu­scheln fres­sen, eine Regu­lie­rung der Popu­la­ti­on durch Fisch­fraß aber kaum rea­lis­tisch erscheint. Es gilt daher, durch kon­se­quen­te Rei­ni­gungs­maß­nah­men die Aus­brei­tung auf bis­her noch nicht befal­le­ne Tal­sper­ren zu ver­hin­dern und gleich­zei­tig dafür zu sor­gen, dass in die bereits befal­le­nen Tal­sper­ren nicht noch wei­te­re Muscheln, Lar­ven und Eier ein­ge­tra­gen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Ruhr­ver­band)

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