Brückensanierung in Westenfeld: Kosten explodieren von 197.000 auf 1,2 Millionen Euro

Die Brü­cke in Wes­ten­feld, deren Sanie­rung statt der geplan­ten 197.000 Euro nun 1,2 Mil­lio­nen Euro kos­ten soll. Die Stadt Sun­dern prüft die Kos­ten­stei­ge­rung und erwägt recht­li­che Schrit­te. (Foto: Stadt Sundern)

Sun­dern. Im April hat­te die Stadt Sun­dern sowohl Poli­tik als auch die Öffent­lich­keit über hohe Kos­ten­stei­ge­run­gen bei der Sanie­rung einer Brü­cke in Wes­ten­feld infor­miert. Für die Bau­maß­nah­me erreich­te die Stadt eine Abschluss­rech­nung von fast 1,2 Mil­lio­nen Euro statt 197.000 Euro.

Das ursprüng­lich beauf­trag­te Gesamt­vo­lu­men der Maß­nah­me lag bei 88.000 Euro. Wäh­rend der Aus­füh­rung der Arbei­ten zeich­ne­ten sich wei­te­re not­wen­di­ge Leis­tun­gen ab, die zu Nach­trä­gen in Höhe von 109.000 Euro geführt haben, sodass die Gesamt­sum­me bei rund 197.000 Euro gele­gen hat. Nach Fer­tig­stel­lung der Leis­tun­gen wur­de abwei­chend der ver­ein­bar­ten Sum­me eine Schluss­rech­nung in Höhe von 1.181.059,72 Euro bei der Stadt­ver­wal­tung ein­ge­reicht. Die Kos­ten­stei­ge­rung für die Sanie­rung des Brü­cken­bau­werks ist für die Stadt­ver­wal­tung in die­ser Form nicht nach­voll­zieh­bar. Die Ent­wick­lung wird sehr ernst betrach­tet und aufgearbeitet.

Politik und Verwaltung besprechen weiteres Vorgehen

In einer Son­der­sit­zung des Rates am 09.07.2025 wur­de jetzt der aktu­el­le Stand der Sach­la­ge vor­ge­stellt und mög­li­che Ursa­chen und Plau­si­bi­li­tä­ten der gestie­ge­nen Aus­ga­ben detail­liert und zeit­in­ten­siv auf­ge­ar­bei­tet. Der Bür­ger­meis­ter der Stadt Sun­dern hat­te zudem Ende April die ört­li­che Rech­nungs­prü­fung beauf­tragt, einen aus­führ­li­chen Prüf­be­richt zu erstel­len und vor­zu­le­gen. Die­ser wur­de im nicht­öf­fent­li­chen Teil der Son­der­sit­zung vor­ge­stellt. Geprüft wur­den kon­kret das Sanie­rungs­kon­zept, das Ver­ga­be­ver­fah­ren, der Bau­ab­lauf, die Mas­sen­an­sät­ze und das Auf­maß sowie die Plau­si­bi­li­tät der in Rech­nung gestell­ten Leis­tun­gen. Aktu­ell wird geklärt, wel­che Ver­ant­wor­tung das beauf­trag­te und aus­füh­ren­de Bau­un­ter­neh­men und das mit der Fach­pla­nung und Bau­her­ren­funk­ti­on beauf­trag­te Inge­nieur­bü­ro als auch eige­ne Mit­ar­bei­ten­de der Stadt­ver­wal­tung dabei kon­kret tra­gen, dass es zu erheb­li­chen Abwei­chun­gen zwi­schen Pla­nung und Aus­füh­rung der Maß­nah­me kom­men konnte.

Poli­tik und Ver­wal­tung haben sich gemein­sam posi­tio­niert: Die Maß­nah­me soll scho­nungs­los auf­ge­klärt und der Scha­den für die Stadt maxi­mal mini­miert wer­den. Ein Beschluss im Hin­blick auf eine gemein­sa­me Stra­te­gie in die­ser Ange­le­gen­heit wur­de ein­stim­mig gefasst.

Auf­grund des lau­fen­den Ver­fah­rens, auch vor dem Hin­ter­grund einer mög­li­chen gericht­li­chen Klä­rung, kön­nen die kon­kre­ten Ergeb­nis­se des Prüf­be­rich­tes zum jet­zi­gen Zeit­punkt nicht bekannt gege­ben wer­den. Eben­so kann ein mög­li­cher Scha­den für die Stadt noch nicht bezif­fert werden.

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Stadt Sundern)

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