Familienzeit NRW – Antragsstellung für die Osterferien ab sofort möglich

Mit dabei bei der „Fami­li­en­zeit NRW“: Die Feri­en­stät­ten der Dia­ko­nie Ruhr-Hell­weg auf Spie­ker­oog, hier das „Haus am Meer“.  (Foto: drh)

NRW/Arnsberg. Das Land NRW möch­te Fami­li­en wei­ter eine Aus­zeit vom All­tag ermög­li­chen und geht mit dem Pro­gramm „Fami­li­en­zeit NRW“ nun in eine neue För­der­pha­se. Das erfolg­rei­che Pro­gramm läuft bereits seit 2021 und ermög­licht Fami­li­en aus Nord­rhein-West­fa­len, die sich andern­falls kei­nen Urlaub leis­ten könn­ten, einen gemein­sa­men Auf­ent­halt in einer Fami­li­en­fe­ri­en­stät­te. Mit an Bord wie in den ver­gan­ge­nen Jah­ren als bewähr­ter Part­ner: der Rei­se­dienst der Dia­ko­nie Ruhr-Hell­weg. Der Rei­se­dienst hilft bei der Antrag­stel­lung, ver­mit­telt Fami­li­en in eine pas­sen­de Fami­li­en­fe­ri­en­stät­te und steht für alle Rück­fra­gen zur Ver­fü­gung. Die Antrags­stel­lung für die Oster­fe­ri­en ist ab sofort beim Rei­se­dienst online mög­lich über die Sei­te www.familienerholung-nrw.de

„Familienzeit NRW“ ermöglicht wertvolle Auszeiten

Im Lan­des­haus­halt ste­hen in der aktu­el­len För­der­pha­se 2,4 Mil­lio­nen Euro für die „Fami­li­en­zeit NRW“ zur Ver­fü­gung. Fami­li­en­mi­nis­te­rin Jose­fi­ne Paul: „Fami­li­en ste­hen im stres­si­gen All­tag oft vor vie­len Her­aus­for­de­run­gen. Mit der „Fami­li­en­zeit NRW“ möch­ten wir ihnen gezielt die Chan­ce geben, den All­tag hin­ter sich zu las­sen, zur Ruhe zu fin­den und eine erhol­sa­me Zeit mit ihren Liebs­ten zu ver­brin­gen. Die Erfah­run­gen und Rück­mel­dun­gen zei­gen uns, wie wert­voll die­se Aus­zei­ten sind. Sie schaf­fen Momen­te des Zusam­men­halts, die den Fami­li­en lan­ge in Erin­ne­rung blei­ben. Es ist des­halb wich­tig, dass wir die Fami­li­en­zeit auch in die­sem Jahr wie­der fördern.“

In den ver­gan­ge­nen Jah­ren war das Pro­gramm äußerst beliebt. Eine Rei­se umfasst drei bis sechs Über­nach­tun­gen in einer Fami­li­en­fe­ri­en­stät­te in Nord­rhein-West­fa­len oder bun­des­weit, inklu­si­ve Voll­ver­pfle­gung und fami­li­en­freund­li­chen, päd­ago­gisch beglei­te­ten Frei­zeit­an­ge­bo­ten. Es rich­tet sich an Fami­li­en mit gerin­gem Ein­kom­men, die nach § 53 Abga­ben­ord­nung för­der­be­rech­tigt sind. Der Eigen­an­teil, den die Fami­li­en erbrin­gen müs­sen, beträgt 50 Euro pro erwach­se­ne Per­son und 25 Euro pro Kind.

Inter­es­sier­te Fami­li­en fin­den alle Infor­ma­tio­nen zum Pro­gramm auf der Home­page des Rei­se­diens­tes der Dia­ko­nie Ruhr-Hell­weg unter www.familienerholung-nrw.de

 

 

 

 

 

 

 

 

(Quel­le: Dia­ko­nie Ruhr-Hellweg)

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