21-Jähriger verursacht Unfall – Verdacht auf Drogenkonsum

Arnsberg/Neheim. Am Diens­tag kam es gegen 12.45 Uhr an der Kreu­zung Lan­ge Wen­de / Dicke Hecke zu einem Ver­kehrs­un­fall. Ein 21-jäh­ri­ger Arns­ber­ger war mit sei­nem Auto von der Lan­ge Wen­de in die Dicke Hecke abge­bo­gen, wo ein Lkw ran­gie­ren muss­te. Der jun­ge Fah­rer setz­te des­halb zurück – und stieß dabei gegen ein am Fahr­bahn­rand gepark­tes Auto.

Der Arns­ber­ger hin­ter­ließ einen Zet­tel mit sei­ner Tele­fon­num­mer am beschä­dig­ten Fahr­zeug. Die ein­ge­setz­ten Poli­zis­ten kon­tak­tier­ten den jun­gen Mann, der dar­auf­hin zur Unfall­stel­le zurück­kehr­te. Wäh­rend der Unfall­auf­nah­me erga­ben sich Hin­wei­se auf Dro­gen­kon­sum. Der Mann wur­de zur Wache gebracht, wo ihm eine Blut­pro­be ent­nom­men wur­de. Sein Füh­rer­schein wur­de beschlagnahmt.

Gegen ihn wird nun wegen Stra­ßen­ver­kehrs­ge­fähr­dung und Unfall­flucht ermittelt.

Hinweis der Polizei

Das Füh­ren eines Fahr­zeugs unter dem Ein­fluss von Betäu­bungs­mit­teln ist gefähr­lich und ver­ant­wor­tungs­los. Die Wahr­neh­mun­gen des Fahr­zeug­füh­rers wer­den beein­träch­tigt, die Reak­ti­ons­zei­ten ver­lang­samt und das Urteils­ver­mö­gen ein­ge­schränkt. Alle die­se Umstän­de erhö­hen das Unfall­ri­si­ko enorm, wes­halb die Poli­zei sol­che Ver­stö­ße kon­se­quent ahndet.

Wer einen Ver­kehrs­un­fall ver­ur­sacht und ledig­lich einen Zet­tel mit mög­li­chen Kon­takt­da­ten am beschä­dig­ten Fahr­zeug hin­ter­lässt, begeht eine Unfall­flucht. Das Gesetz ist dies­be­züg­lich ein­deu­tig. Jeder Fah­rer, der in einen Ver­kehrs­un­fall ver­wi­ckelt ist, die Ver­pflich­tung hat, dem ande­ren Unfall­be­tei­lig­ten durch sei­ne per­sön­li­che Anwe­sen­heit die Fest­stel­lun­gen sei­ner Per­so­na­li­en sowie die Anga­be, dass man an dem Ver­kehrs­un­fall betei­ligt war, zu ermög­li­chen. Ein Zet­tel garan­tiert kei­ne voll­stän­di­ge Iden­ti­fi­zie­rung und ist dem­nach genau­so straf­bar, wie alle ande­ren Fäl­le von Unfallflucht.

 

 

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