Arnsberg/Neheim. Am Dienstag kam es gegen 12.45 Uhr an der Kreuzung Lange Wende / Dicke Hecke zu einem Verkehrsunfall. Ein 21-jähriger Arnsberger war mit seinem Auto von der Lange Wende in die Dicke Hecke abgebogen, wo ein Lkw rangieren musste. Der junge Fahrer setzte deshalb zurück – und stieß dabei gegen ein am Fahrbahnrand geparktes Auto.
Der Arnsberger hinterließ einen Zettel mit seiner Telefonnummer am beschädigten Fahrzeug. Die eingesetzten Polizisten kontaktierten den jungen Mann, der daraufhin zur Unfallstelle zurückkehrte. Während der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise auf Drogenkonsum. Der Mann wurde zur Wache gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt.
Gegen ihn wird nun wegen Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht ermittelt.
Hinweis der Polizei
Das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist gefährlich und verantwortungslos. Die Wahrnehmungen des Fahrzeugführers werden beeinträchtigt, die Reaktionszeiten verlangsamt und das Urteilsvermögen eingeschränkt. Alle diese Umstände erhöhen das Unfallrisiko enorm, weshalb die Polizei solche Verstöße konsequent ahndet.
Wer einen Verkehrsunfall verursacht und lediglich einen Zettel mit möglichen Kontaktdaten am beschädigten Fahrzeug hinterlässt, begeht eine Unfallflucht. Das Gesetz ist diesbezüglich eindeutig. Jeder Fahrer, der in einen Verkehrsunfall verwickelt ist, die Verpflichtung hat, dem anderen Unfallbeteiligten durch seine persönliche Anwesenheit die Feststellungen seiner Personalien sowie die Angabe, dass man an dem Verkehrsunfall beteiligt war, zu ermöglichen. Ein Zettel garantiert keine vollständige Identifizierung und ist demnach genauso strafbar, wie alle anderen Fälle von Unfallflucht.











