
Zwei ältere Männer mit grauem Pkw gesucht
Der Vorfall wurde von einer Überwachungskamera aufgenommen. Auf dem Video ist das Kennzeichen des grauen Verursacherfahrzeugs nicht zu erkennen. Es ist aber ersichtlich, dass in dem flüchtigen Pkw zwei ältere Männer saßen. Der Fahrer kann beschrieben werden als zwischen 60 und 70 Jahre alt. Er hat eine schlanke Statur, graue Haare und trug ein blaues Hemd zu einer beigefarbenen Hose. Das Verkehrskommissariat hat Ermittlungen wegen Verkehrsunfallflucht aufgenommen und bittet um Hinweise aus der Bevölkerung zu dem flüchtigen Unfallverursacher sowie dessen Pkw an die Polizei Arnsberg unter 02932 90200.











7 Antworten
Es ist ja schön wenn eine Fahrerflucht durch solch eine Kamera gefilmt wird. Die Frage ist nur ob diese Kamera den öffentlichen Verkehrsraum filmt. Das wäre eindeutig nicht zulässig.
Sei wissen schon, dass Sie mit der von Ihnen vertretenen Rechtsauffassung Kriminalität decken und sogar fördern. Das Sie mit dieser Rechtsauffassung Opfer von Kriminalität benachteiligen und in einigen Fällen (Stichwort: Einbruchsdelikte) sogar mit Traumatisierungen allein lassen?
Und das als Vertreter einer Partei, die in sonstigen Fällen Benachteiligten Menschen aus aller Welt sofort beispringt – und das auch durchaus gegen geltende Gesetze? Insbesondere bei der Umgehung des geltenden Asylrechts!
Das riecht so nach Scheinheiligkeit und Doppelmoral – es ist unglaublich!
Wenn ich das richtig verstehe, geht es Herrn Schulte-Ladage eher darum, dass hier Aufnahmendes öffentlichen Raumes durchgeführt werden und nicht um den geschilderten Tatbestand. Datenschutzrechtlich ist Videoüberwachung durchaus fraglich, genauso politisch: ein Mensch, der überwacht wird, ist nicht frei und eine Überwachung des öffentlichen Raumes einen Angriff auf die Freiheit darstellt, die gerade jetzt, da deutlich wird, wie stark die Kontrolle durch bspw.die NSA ist, ein hohes und schützenswertes Gut ist.
Dies alles ist eine Frage der Bewertung von unterschiedlichen Rechten und Auffassungen. Da muss sich Herr Schulte Ladage, aber nicht nur er, die Frage gefallen lassen, welches Gut man/sie/er höher einstuft. Die NSA sehe ich hier noch nicht im Spiel 🙂 .Das sind auch sicher zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Die Diskussion in Meschede hat gezeigt, wie emotional die Debatte geführt wird. Für mich gilt, dass der Schutz der Bürger im Rahmen unserer Rechtssprechung das höhere Gut ist. Und ohne Zweifel ist Fahrerflucht mehr als eine Bagatelle.
Natürlich ist an diesem Punkt die NSA noch nicht im Spiel 🙂 So war das nicht gemeint und ich gehe auch davon aus, dass Sie das genau wissen 🙂 Und ich glaube auch nicht, dass Fahrerflucht eine Bagatelle ist und auch das bezweifelt niemand.
Aber man muss sich tatsächlich überlegen, ob man eine Überwachung des öffentlichen Raumes will (dass hier „zufällig“ (Zitat) gefilmt wurde, was rechtlich evt.fragwürdig sein kann, lasse ich jetzt außer Acht). Überwachung ist vielleicht ein Weg, um Straftaten aufzuklären, aber da muss man sich dann auch fragen, um welchen Preis: durch Überwachung des öffentlichen Raumes werden Bürgerrechte und Freiheit eingeschränkt.Weiterhin muss präventiv gearbeitet werden; damit meine ich jetzt nicht die Überlegung „Zur Abschreckung hänge ich Kameras auf“, sondern vielmehr ein Herangehen an die Frage, warum jemand überhaupt eine Straftat begeht.
Aber das alles ist Off-Topic und hat mit der eigentlichen Meldung nur am Rande zu tun, obgleich es ein wichtiges Thema ist.
Aber das alles ist Off-Topic und hat mit der eigentlichen Meldung nur am Rande zu tun, obgleich es ein wichtiges Thema ist. Zu dieser Ihrer Aussage, liebe Frau Neumeister, stimme ich Ihnen absolut zu. Ich habe nur immer dann ein Problem, wenn sofort ein kollekives Geschrei losgeht bei der Erwähnung von Überwachungskameras. Natürlich stellt dieses Wort an sich schon ein Problem dar. Es kommt wirklich auf den verantwortungsvollen Umgang der aufezeichneten Daten an. Wenn man sich de Daten anschaut, die bei dem ein oder anderen Überfall auf Bahnhöfen aufgezeichnet wurden, hat das ganze seine Berechtigung. Vielleicht ist dieser Fall ja mal dazu geeignet, dass sich die Arnsberger Politik, die dazu neigt, am Bürger vorbei zu „regieren“, mit diesem Thema auseinandersetzt.
Beim Thema „Überwachungskameras“ ist auch deshalb so viel Emotion mit im Spiel, weil einfach nicht differenziert wird. Eine (versteckte) Kamera am Arbeitsplatz um das Personal zu kontrollieren ist einfach ein völliges Unding, verletzt alle möglichen persönlichen Rechte und ist der Auslöser für den ganzen Hype um dieses Thema. Überwachung von öffentlichen Verkehrsräumen ist da völlig anders zu beurteilen. Einmal kann eine ganz offene Überwachung Kriminalität verhindern, andererseits kann sie aber auch zur Verfolgung von Tätern dienen, die anders nicht gefaßt werden können. Wenn eine angekündigte Radarüberwachung an Autobahnen dazu führt, dass die Leute langsamer fahren, ist der angestrebte Zweck des Tempolimits schon erfüllt. Genauso beurteile ich die Überwachung von Bahnsteigen und anderen neuralgischen Punkten. Auch offtopic, mußte ich aber loswerden.