Täuschungsmanöver funktionierte nicht

Her­drin­gen. Ein 44-jäh­ri­ger Mann aus Arns­berg, der am Mitt­woch gegen 14 Uhr in Her­drin­gen von der Poli­zei in einem Auto ange­hal­ten und kon­trol­liert wur­de, hat­te kei­nen Füh­rer­schein bei sich. Auf Nach­fra­ge gab er die Per­so­na­li­en sei­nes Bru­ders an. Grund hier­für war, dass der Arns­ber­ger schon vor eini­ger Zeit sei­nen Füh­rer­schein abge­ben muss­te und ihn vor­erst auch nicht wie­der bekommt.

Weitere Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

Das Täu­schungs­ma­nö­ver miss­glück­te aller­dings, da den Beam­ten bekannt war, dass der Mann bei Kon­trol­len über sei­ne wah­re Iden­ti­tät zu täu­schen ver­sucht. Somit wur­de ihm die Wei­ter­fahrt unter­sagt und eine wei­te­re Anzei­ge gegen ihn wegen Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis gefer­tigt wur­de. Auch gegen die Fahr­zeug­hal­te­rin wur­de eine Anzei­ge gefertigt.

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