
Arnsberg. Nach dem Polizeischuss in Arnsberg vom 11. Oktober 2025 sind die Ermittlungen gegen drei beteiligte Polizeibeamtinnen und ‑beamte beendet. Auslöser des Einsatzes war ein 40-jähriger Mann, der mit einer Eisenstange erhebliche Schäden an drei Polizeifahrzeugen verursacht und Einsatzkräfte massiv bedroht haben soll. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg stellte das Verfahren gegen die Einsatzkräfte wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung im Amt ein – der Schusswaffengebrauch sei in der konkreten Situation rechtmäßig gewesen.
Schusswaffengebrauch war rechtmäßig
Der Vorfall ereignete sich gegen 11:30 Uhr. Die Polizei habe den Mann mehrfach aufgefordert, die Eisenstange fallen zu lassen. Diesen Aufforderungen sei er nicht nachgekommen. Laut den Ermittlungsergebnissen drohten die Einsatzkräfte daraufhin erneut den Einsatz der Schusswaffe an und gaben im weiteren Verlauf mehrere Warnschüsse ab. Als auch das ohne Wirkung blieb und sich die Bedrohungslage weiter zuspitzte, sei die Dienstwaffe eingesetzt worden, um eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben abzuwehren.
Ermittlungsverfahren läuft
Der Mann wurde durch einen Schuss ins Bein handlungsunfähig gemacht. Lebensgefahr habe nicht bestanden. Nach einer vorübergehenden stationären Behandlung im Krankenhaus ordnete das Amtsgericht Arnsberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft die vorläufige Unterbringung des Mannes in einer forensischen Psychiatrie an.
Auch gegen den Mann selbst läuft ein Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen Sachbeschädigung und Bedrohung.






