Arnsberg. Die Anmeldung der Schulanfänger zum Schuljahr 2017/2018 findet am Montag, 31. Oktober, und in der Zeit vom Mittwoch, 2. November, bis Freitag, 4. November, in den Grundschulen der Stadt Arnsberg statt. Abweichende Zeiten können in den Schulsekretariaten vereinbart werden.
Mit dem Kind zur Schule
„Die Erziehungsberechtigten kommen für die Anmeldung bitte gemeinsam mit ihrem Kind zur Anmeldung in die Grundschule und bringen die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mit. Gibt es Besonderheiten zum Sorgerecht, legen sie bitte entsprechende Nachweise bei der Anmeldung vor“, so Stadtsprecherin Stephanie Schnura.
Frühzeitige Einschulung bei Schulfähigkeit möglich
Schulpflichtig werden zum Schuljahr 2017/18 alle Kinder, die in der Zeit vom 01. 10. 2010 bis einschließlich 30. 9. 2011 geboren sind. Kinder, die nach diesem Zeitraum geboren sind, können frühzeitig eingeschult werden, wenn sie die körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllen (Schulfähigkeit). Anmeldung für diese Kinder ist ebenfalls in dem oben genannten Zeitraum.
Die Entscheidung über die Schulfähigkeit trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und eines Beratungsgespräches mit den Erziehungsberechtigten. Die Einladung zur Schuluntersuchung erhalten die Erziehungsberechtigten direkt vom Gesundheitsamt.
Sprachstandsfeststellung
Bei den Anmeldungen wird eine Sprachstandsfeststellung vorgenommen. Kinder, deren Sprachkenntnisse für den Schulstart nicht ausreichend sind, können zum vorschulischen Sprachförderkurs durch die Schule verpflichtet werden, soweit sie nicht bereits in einer Tageseinrichtung für Kinder entsprechend gefördert werden.
Weitere Auskünfte erhalten Eltern beim Fachdienst Schule der Stadt Arnsberg, Ansprechpartnerin Frau Heimann, unter Tel. 02932 201‑1400.










